Die Gebühren für ein Versäumnisurteil des Landgerichts sind im Kostenverzeichnis (KV) zum Gerichtskostengesetz (GKG) unter der Nummer **1211** geregelt. Diese Nummer betrifft die Fest... [mehr]
Die Siegelgebühr ist eine Gebühr, die im Rahmen eines Zivilverfahrens in Deutschland anfällt, wenn das Gericht eine Ausfertigung, Abschrift oder einen Auszug eines Urteils oder Beschlusses mit einem sogenannten "Vollstreckungsvermerk" versieht und sie mit einem Gerichtssiegel versieht. Das Siegel bestätigt die Echtheit des Dokuments und ist oft Voraussetzung, um beispielsweise ein Urteil vollstrecken zu können. Die Siegelgebühr ist in der Regel in den Gerichtskostengesetzen (z.B. im Gerichtskostengesetz – GKG) geregelt. Sie fällt also zusätzlich zu den normalen Gerichtsgebühren an, wenn eine beglaubigte und gesiegelte Ausfertigung eines gerichtlichen Dokuments benötigt wird. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.gesetze-im-internet.de/gkg_2004/__137.html) oder bei [Justizportal NRW](https://www.justiz.nrw.de/BS/gerichte_und_behoerden/ordentliche_gerichte/gerichtskosten/gerichtskosten_abc/siegelgebuehr/index.php).
Die Gebühren für ein Versäumnisurteil des Landgerichts sind im Kostenverzeichnis (KV) zum Gerichtskostengesetz (GKG) unter der Nummer **1211** geregelt. Diese Nummer betrifft die Fest... [mehr]
Die Gerichtskosten im Zivilprozess vor dem Landgericht richten sich grundsätzlich nach dem **Streitwert** (auch Gegenstandswert genannt) der Klage. Die Tatsache, dass der Beklagte nicht reagiert... [mehr]
Ein Versäumnisurteil und ein Vollstreckungsbescheid sind zwei unterschiedliche Instrumente im deutschen Zivilprozessrecht, die jeweils auf unterschiedlichen Wegen ergehen: - **Versäumnisurt... [mehr]