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Voraussetzungen für Sicherstellung nach §94 StPO?
Antwort vomDie Sicherung gemäß § 94 der Strafprozessordnung (StPO) bezieht sich auf die Beschlagnah von Gegenständen, die als Beweismittel in einem Strafverfahren dienen können. Die Voraussetzungen für eine solche Sicherung sind: 1. **Beweismittel**: Der Gegenstand muss als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein. Das bedeutet, dass er zur Aufklärung der Straftat beitragen kann. 2. **Verhältnismäßigkeit**: Die Maßnahme muss verhältnismäßig sein. Das bedeutet, dass der Eingriff in die Rechte des Betroffenen im Verhältnis zur Bedeutung des Beweismittels und der Schwere der Straftat stehen muss. 3. **Anordnung**: Die Sicherung kann durch die Staatsanwaltschaft oder ihre Ermittlungspersonen angeordnet werden. In dringenden Fällen kann auch die Polizei die Sicherung vornehmen. 4. **Richterliche Bestätigung**: Eine richterliche Bestätigung der Sicherung ist erforderlich, wenn der Betroffene der Sicherung widerspricht oder wenn es sich um besonders geschützte Gegenstände handelt. Weitere Informationen findest du im Gesetzestext des § 94 StPO: [§ 94 StPO](https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__94.html).
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