Wie erfahre ich, ob der Schuldner über meine Forderung aus unerlaubter Handlung vom Amtsgericht in Kenntnis gesetzt wurde?

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Um herauszufinden, ob der Schuldner über deine Forderung aus unerlaubter Handlung vom Amtsgericht in Kenntnis gesetzt wurde, kannst du folgende Schritte unternehmen: 1. **Akteneinsicht beantragen**: Du kannst beim zuständigen Amtsgericht eine Akteneinsicht beantragen. Dies ermöglicht dir, die Gerichtsakten einzusehen und zu überprüfen, ob und wann der Schuldner über deine Forderung informiert wurde. 2. **Anfrage beim Gericht**: Du kannst direkt beim zuständigen Amtsgericht nachfragen. Oftmals können dir die Mitarbeiter des Gerichts Auskunft darüber geben, ob und wann der Schuldner über die Forderung informiert wurde. 3. **Anwaltliche Unterstützung**: Ein Anwalt kann dir helfen, die notwendigen Informationen zu erhalten. Er kann in deinem Namen Akteneinsicht beantragen und die relevanten Informationen für dich einholen. 4. **Schriftliche Bestätigung**: Du kannst das Gericht schriftlich um eine Bestätigung bitten, dass der Schuldner über deine Forderung informiert wurde. Diese Schritte sollten dir helfen, die benötigten Informationen zu erhalten.

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