In deinem Fall hast du privat 2.500 EUR zinslos verliehen und als Sicherheit den Fahrzeugbrief eines minderwertigen Autos erhalten. Der Schuldner zahlt nicht zurück. Hier sind die wichtigsten Sch... [mehr]
Um herauszufinden, ob der Schuldner über deine Forderung aus unerlaubter Handlung vom Amtsgericht in Kenntnis gesetzt wurde, kannst du folgende Schritte unternehmen: 1. **Akteneinsicht beantragen**: Du kannst beim zuständigen Amtsgericht eine Akteneinsicht beantragen. Dies ermöglicht dir, die Gerichtsakten einzusehen und zu überprüfen, ob und wann der Schuldner über deine Forderung informiert wurde. 2. **Anfrage beim Gericht**: Du kannst direkt beim zuständigen Amtsgericht nachfragen. Oftmals können dir die Mitarbeiter des Gerichts Auskunft darüber geben, ob und wann der Schuldner über die Forderung informiert wurde. 3. **Anwaltliche Unterstützung**: Ein Anwalt kann dir helfen, die notwendigen Informationen zu erhalten. Er kann in deinem Namen Akteneinsicht beantragen und die relevanten Informationen für dich einholen. 4. **Schriftliche Bestätigung**: Du kannst das Gericht schriftlich um eine Bestätigung bitten, dass der Schuldner über deine Forderung informiert wurde. Diese Schritte sollten dir helfen, die benötigten Informationen zu erhalten.
In deinem Fall hast du privat 2.500 EUR zinslos verliehen und als Sicherheit den Fahrzeugbrief eines minderwertigen Autos erhalten. Der Schuldner zahlt nicht zurück. Hier sind die wichtigsten Sch... [mehr]
Wenn ein Schuldner trotz eines gerichtlichen Urteils nicht zahlen kann, bedeutet das zunächst, dass der Gläubiger zwar einen sogenannten "vollstreckbaren Titel" (z. B. ein Urteil)... [mehr]
In einer Klageschrift wird der Antrag auf Erstattung der Gerichtskosten üblicherweise wie folgt formuliert: „Der Beklagte wird verurteilt, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.“ A... [mehr]
Um einen privaten Schuldner zu pfänden, sind in Deutschland folgende Schritte notwendig: 1. **Titel erwirken:** Zunächst benötigst du einen sogenannten Vollstreckungstitel. Das ist in... [mehr]
Ein Vollstreckungsbescheid wird grundsätzlich mit den Daten erlassen, die im Mahnverfahren angegeben wurden – also mit der zum Zeitpunkt des Antrags bekannten Anschrift des Schuldners. &Aum... [mehr]