Juristisch wäre es grundsätzlich möglich, in Österreich eine Prohibition, also ein generelles Verbot von Alkohol, einzuführen – allerdings nur unter bestimmten Vorausset... [mehr]
In Österreich ist die Frage, ob ein Lehrling für unabsichtlich beschädigte Werkzeuge und Geräte haften muss, nicht pauschal zu beantworten. Grundsätzlich gilt, dass Lehrlinge wie andere Arbeitnehmer auch für Schäden haften können, die sie verursachen. Allerdings wird dabei die Art des Verschuldens berücksichtigt. Nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz (DNHG) wird zwischen leichter, grober und vorsätzlicher Fahrlässigkeit unterschieden: 1. **Leichte Fahrlässigkeit**: Hier haftet der Lehrling in der Regel nicht. 2. **Grobe Fahrlässigkeit**: Der Lehrling kann zur Haftung herangezogen werden, allerdings kann die Haftung beschränkt werden. 3. **Vorsatz**: Bei vorsätzlicher Beschädigung haftet der Lehrling voll. Es ist auch möglich, dass im Lehrvertrag oder in Betriebsvereinbarungen spezifische Regelungen zur Haftung von Lehrlingen festgelegt sind. Es empfiehlt sich, diese Dokumente zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen. Weitere Informationen findest du auf der Website der Arbeiterkammer Österreich: [Arbeiterkammer Österreich](https://www.arbeiterkammer.at).
Juristisch wäre es grundsätzlich möglich, in Österreich eine Prohibition, also ein generelles Verbot von Alkohol, einzuführen – allerdings nur unter bestimmten Vorausset... [mehr]
Die Überlassung einer Mietwohnung an Dritte kann in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen als gewerbliche Tätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) gelten, muss es aber nicht z... [mehr]
Im österreichischen Recht gibt es für einen Gesellschafter einer GmbH, der nicht mehr aktiv tätig sein möchte, mehrere Möglichkeiten im Umgang mit seinen Geschäftsanteile... [mehr]
In Österreich ist die Angabe des Glaubensbekenntnisses auf dem Meldezettel tatsächlich **freiwillig** und nicht verpflichtend. Die Frage nach dem Glaubensbekenntnis ist historisch bedingt un... [mehr]
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRCh) ist in Österreich grundsätzlich anwendbar, wenn es um eine französische Staatsangehörige geht – allerdings nur u... [mehr]