In Österreich gibt es verschiedene gesetzliche Aufbewahrungspflichten, die je nach Art der Dokumente variieren. Hier sind einige wichtige Punkte: 1. **Unternehmensunterlagen**: Handelsrechtlich... [mehr]
In Österreich ist die Frage, ob ein Lehrling für unabsichtlich beschädigte Werkzeuge und Geräte haften muss, nicht pauschal zu beantworten. Grundsätzlich gilt, dass Lehrlinge wie andere Arbeitnehmer auch für Schäden haften können, die sie verursachen. Allerdings wird dabei die Art des Verschuldens berücksichtigt. Nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz (DNHG) wird zwischen leichter, grober und vorsätzlicher Fahrlässigkeit unterschieden: 1. **Leichte Fahrlässigkeit**: Hier haftet der Lehrling in der Regel nicht. 2. **Grobe Fahrlässigkeit**: Der Lehrling kann zur Haftung herangezogen werden, allerdings kann die Haftung beschränkt werden. 3. **Vorsatz**: Bei vorsätzlicher Beschädigung haftet der Lehrling voll. Es ist auch möglich, dass im Lehrvertrag oder in Betriebsvereinbarungen spezifische Regelungen zur Haftung von Lehrlingen festgelegt sind. Es empfiehlt sich, diese Dokumente zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen. Weitere Informationen findest du auf der Website der Arbeiterkammer Österreich: [Arbeiterkammer Österreich](https://www.arbeiterkammer.at).
In Österreich gibt es verschiedene gesetzliche Aufbewahrungspflichten, die je nach Art der Dokumente variieren. Hier sind einige wichtige Punkte: 1. **Unternehmensunterlagen**: Handelsrechtlich... [mehr]