Ein Kaufvertrag ist **nichtig**, wenn er von Anfang an keine rechtliche Wirkung entfaltet. Das bedeutet, der Vertrag gilt so, als wäre er nie abgeschlossen worden. Gründe für die Nichti... [mehr]
Nach deutschem Recht (§§ 437 ff. BGB) hast du bei einem fortlaufenden Mangel grundsätzlich folgende Rechte: Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatz), Rücktritt vom Kaufvertrag, Minderung (Preisnachlass) und ggf. Schadensersatz. Allerdings gilt für Sachmängel eine gesetzliche Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Übergabe der Kaufsache (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Nach vier Jahren sind deine Ansprüche in der Regel verjährt, es sei denn, es handelt sich um einen Fall mit längerer Verjährungsfrist (z.B. bei Bauwerken oder arglistiger Täuschung). **Im Normalfall nach vier Jahren:** - **Rücktritt vom Kaufvertrag:** Nicht mehr möglich, da die Ansprüche verjährt sind. - **Preisnachlass (Minderung):** Ebenfalls nicht mehr möglich, da auch dieser Anspruch verjährt ist. **Ausnahmen:** - **Arglistige Täuschung:** Wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat, beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre ab Kenntnis des Mangels (§ 438 Abs. 3 BGB, § 195 BGB). In diesem Fall könntest du ggf. noch Rücktritt oder Minderung verlangen, wenn du erst später vom Mangel erfahren hast. - **Verjährungshemmung:** Wenn die Verjährung gehemmt wurde (z.B. durch Verhandlungen), kann sich die Frist verlängern. **Fazit:** Nach vier Jahren bekommst du im Regelfall weder Rücktritt noch Preisnachlass, da die Ansprüche verjährt sind. Nur bei besonderen Umständen wie Arglist oder Hemmung der Verjährung könnten noch Ansprüche bestehen. Weitere Informationen findest du z.B. bei [verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kaufrecht/maengelrechte-beim-kaufvertrag-13208).
Ein Kaufvertrag ist **nichtig**, wenn er von Anfang an keine rechtliche Wirkung entfaltet. Das bedeutet, der Vertrag gilt so, als wäre er nie abgeschlossen worden. Gründe für die Nichti... [mehr]
Ob eine Differenz von 760 € bei einer Ersatzleistung wegen eines Mangels noch als „gleichwertig“ im Sinne des deutschen Gewährleistungsrechts (§ 439 BGB) anzusehen ist, h&au... [mehr]
Bei Kaufverträgen gilt grundsätzlich der Grundsatz der Formfreiheit, das heißt, sie können mündlich, schriftlich oder sogar durch schlüssiges Handeln abgeschlossen werde... [mehr]
Die wesentlichen Bestandteile eines Kaufvertrags nach deutschem Recht sind: 1. **Zwei übereinstimmende Willenserklärungen**: Angebot und Annahme (§§ 145 ff. BGB). 2. **Vertragspar... [mehr]
Bei einer mangelhaften Lieferung hast du als Käufer nach deutschem Recht verschiedene Rechte, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt sind (§§ 434 ff. BGB). Die wichtigsten R... [mehr]
Im Lieferrecht, insbesondere im deutschen Kaufrecht (§§ 434 ff. BGB), gibt es verschiedene Arten von Mängeln, die bei der Lieferung einer Sache auftreten können. Die wichtigsten Ma... [mehr]
Hier sind die Bedeutungen der genannten Begriffe im Zusammenhang mit dem Kaufrecht: **1. Gütermangel:** Ein Gütermangel liegt vor, wenn die gelieferte Sache nicht die vereinbarte oder &uu... [mehr]
Der Begriff „Mangel“ wird häufig im rechtlichen und wirtschaftlichen Kontext verwendet, insbesondere im Zusammenhang mit Sachen, Dienstleistungen oder Verträgen. Es gibt verschie... [mehr]
Ein Kaufvertrag zwischen gewerblichen Kunden über einen PKW sollte klar, präzise und rechtssicher formuliert sein. Hier ein Muster, das du anpassen kannst: --- **Kaufvertrag über ein... [mehr]