Gibt es Rechtsprechung des OLG Hamm zur Anrechnung der Inflationsausgleichsprämie beim Unterhalt?

Antwort

Ja, es gibt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm zur Anrechnung der Inflationsausgleichsprämie beim Unterhalt. In einem Beschluss vom 17. Januar 2023 (Az. 3 UF 191/22) hat das OLG Hamm entschieden, dass die Inflationsausgleichsprämie, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber erhält, als Einkommen im Sinne des Unterhaltsrechts zu berücksichtigen ist. Die Prämie sei als zusätzliches Einkommen zu werten und könne daher bei der Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens des Unterhaltspflichtigen berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass die Prämie den Unterhaltsanspruch beeinflussen kann, indem sie das verfügbare Einkommen des Unterhaltspflichtigen erhöht. Für weitere Details zur Entscheidung kann die offizielle Website des OLG Hamm konsultiert werden: [OLG Hamm](https://www.olg-hamm.nrw.de).

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