Welche rechtliche Grundlage hat die Anfechtung von Verträgen?

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Die Anfechtung von Verträgen hat ihre rechtliche Grundlage im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) der Bundesrepublik Deutschland. Die relevanten Paragraphen sind §§ 119 bis 124 BGB. Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst: 1. **§ 119 BGB - Anfechtbarkeit wegen Irrtums**: Ein Vertrag kann angefochten werden, wenn sich eine Partei bei der Abgabe einer Willenserklärung in einem wesentlichen Punkt geirrt hat. Dies kann ein Inhaltsirrtum oder ein Erklärungsirrtum sein. 2. **§ 120 BGB - Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung**: Eine Anfechtung ist auch möglich, wenn eine Willenserklärung durch eine zur Übermittlung verwendete Person oder Einrichtung falsch übermittelt wurde. 3. **§ 123 BGB - Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung**: Ein Vertrag kann angefochten werden, wenn eine Partei durch arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung zur Abgabe der Willenserklärung veranlasst wurde. 4. **§ 124 BGB - Anfechtungsfrist**: Die Anfechtung muss innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen. Bei Irrtümern und falscher Übermittlung beträgt die Frist ein Jahr ab dem Zeitpunkt, an dem der Anfechtungsberechtigte den Irrtum entdeckt hat. Bei Täuschung oder Drohung beträgt die Frist ein Jahr ab dem Zeitpunkt, an dem die Zwangslage endet. Die Anfechtung führt gemäß § 142 BGB dazu, dass der Vertrag als von Anfang an nichtig gilt.

Kategorie: Recht Tags: Anfechtung Vertrag Recht

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