Woher stammen Rechnungen nach einem Anerkenntnisurteil?

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Nach einem Anerkenntnisurteil entstehen in der Regel Kosten, die sich aus den Gerichtskosten und den Anwaltskosten der Parteien zusammensetzen. Die Rechnungen kommen von folgenden Stellen: 1. **Gericht**: Das zuständige Gericht stellt eine Kostenrechnung für die Gerichtskosten aus. Diese Rechnung wird in der Regel an die Partei geschickt, die laut Urteil die Kosten zu tragen hat. 2. **Rechtsanwälte**: Die beteiligten Anwälte stellen ihren Mandanten eine Rechnung für ihre Leistungen. Wenn das Anerkenntnisurteil vorsieht, dass die unterlegene Partei auch die Anwaltskosten der Gegenseite tragen muss, kann diese Partei zusätzlich eine Rechnung vom gegnerischen Anwalt erhalten oder zur Erstattung aufgefordert werden. **Zusammengefasst:** - Die Gerichtskostenrechnung kommt vom Gericht. - Die Anwaltskostenrechnung kommt vom jeweiligen Rechtsanwalt. Weitere Informationen zum Thema Anerkenntnisurteil findest du z.B. auf [dejure.org](https://dejure.org/gesetze/ZPO/307.html).

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