Gericht und Polizei arbeiten grundsätzlich getrennt, haben aber Berührungspunkte. Die Polizei ist für die Ermittlung von Straftaten zuständig und leitet ihre Ergebnisse (Ermittlung... [mehr]
Um 1780 wurden Vorladungen zu Gericht in der Regel von sogenannten Gerichtsdienern, Gerichtsboten oder auch Gerichtsvollziehern überbracht. Diese Personen waren offiziell beauftragt, gerichtliche Schriftstücke wie Vorladungen, Ladungen oder Urteile persönlich an die betroffenen Personen zuzustellen. Die Überbringung erfolgte meist zu Fuß oder, je nach Entfernung und Dringlichkeit, auch zu Pferd. Der Gerichtsdiener suchte die betreffende Person an ihrem Wohnort auf und übergab ihr die Vorladung persönlich. Oft musste der Empfang der Vorladung durch eine Unterschrift oder ein anderes Zeichen bestätigt werden, damit das Gericht einen Nachweis über die Zustellung hatte. Die genaue Bezeichnung und das Verfahren konnten je nach Region und Gericht unterschiedlich sein, aber das Grundprinzip der persönlichen Zustellung durch einen offiziellen Boten war im deutschsprachigen Raum um 1780 üblich.
Gericht und Polizei arbeiten grundsätzlich getrennt, haben aber Berührungspunkte. Die Polizei ist für die Ermittlung von Straftaten zuständig und leitet ihre Ergebnisse (Ermittlung... [mehr]
Der Ablauf eines Gerichtsurteils umfasst mehrere Schritte, die sich je nach Gerichtsbarkeit (z. B. Zivil-, Straf- oder Verwaltungsgericht) leicht unterscheiden können. Im Allgemeinen sieht der Ab... [mehr]
Die Formulierung "es wird um richterliche Hinweiserteilung gebeten" bedeutet, dass eine Partei in einem Gerichtsverfahren den Richter oder die Richterin darum bittet, Hinweise zu geben, fall... [mehr]
„Gerichtlich einklagen“ bedeutet, dass du deine Ansprüche oder Forderungen vor einem Gericht durchsetzt, wenn sich eine andere Partei weigert, diese freiwillig zu erfüllen. Das k... [mehr]