Wer überbrachte um 1780 die Gerichtsvorladung und auf welche Weise?

Antwort vom

Um 1780 wurden Vorladungen zu Gericht in der Regel von sogenannten Gerichtsdienern, Gerichtsboten oder auch Gerichtsvollziehern überbracht. Diese Personen waren offiziell beauftragt, gerichtliche Schriftstücke wie Vorladungen, Ladungen oder Urteile persönlich an die betroffenen Personen zuzustellen. Die Überbringung erfolgte meist zu Fuß oder, je nach Entfernung und Dringlichkeit, auch zu Pferd. Der Gerichtsdiener suchte die betreffende Person an ihrem Wohnort auf und übergab ihr die Vorladung persönlich. Oft musste der Empfang der Vorladung durch eine Unterschrift oder ein anderes Zeichen bestätigt werden, damit das Gericht einen Nachweis über die Zustellung hatte. Die genaue Bezeichnung und das Verfahren konnten je nach Region und Gericht unterschiedlich sein, aber das Grundprinzip der persönlichen Zustellung durch einen offiziellen Boten war im deutschsprachigen Raum um 1780 üblich.

Kategorie: Recht Tags: Gericht Vorladung Bote

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