Ist die Zustellung einer gerichtlichen Mahnung per WhatsApp zulässig?

Antwort

Eine gerichtliche Mahnung (z. B. ein Mahnbescheid) kann in Deutschland nicht per WhatsApp zugestellt werden. Solche amtlichen Schriftstücke werden ausschließlich auf dem Postweg durch das Gericht zugestellt, meist per förmlicher Zustellung (z. B. durch Einschreiben oder Zustellungsurkunde). Die Zustellung per WhatsApp oder andere Messenger-Dienste ist rechtlich nicht zulässig und würde die gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Zustellung nicht erfüllen. Weitere Informationen findest du z. B. auf den Seiten des [Bundesministeriums der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/fokus_themen/mahnverfahren/mahnverfahren_node.html).

Kategorie: Recht Tags: Mahnung Gericht WhatsApp
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