Kann man mit einer Deckungszusage dem Grunde nach bereits vor Gericht ziehen?

Antwort

Ja, mit einer Deckungszusage „dem Grunde nach“ von der Rechtsschutzversicherung kannst du grundsätzlich schon vor Gericht gehen. Die Deckungszusage „dem Grunde nach“ bedeutet, dass die Versicherung die grundsätzliche Einstandspflicht für den Fall anerkennt, aber sich die endgültige Kostenübernahme noch von weiteren Umständen (z. B. vom Ausgang des Verfahrens oder der Höhe der Kosten) abhängig machen kann. Das heißt: Du hast die Zusicherung, dass die Versicherung die Kosten für das gerichtliche Verfahren grundsätzlich übernimmt, sofern keine Ausschlussgründe vorliegen und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Es ist jedoch ratsam, die genauen Bedingungen der Deckungszusage zu prüfen und im Zweifel Rücksprache mit der Versicherung oder deinem Anwalt zu halten, um spätere Kostenrisiken zu vermeiden. Weitere Informationen findest du z. B. bei [Finanztip](https://www.finanztip.de/rechtsschutzversicherung/deckungszusage/) oder direkt bei deiner Rechtsschutzversicherung.

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