Ja, mit einer Deckungszusage „dem Grunde nach“ von der Rechtsschutzversicherung kannst du grundsätzlich schon vor Gericht gehen. Die Deckungszusage „dem Grunde nach“ bedeu... [mehr]
In vielen rechtlichen oder behördlichen Verfahren kann es erforderlich sein, dass du persönlich erscheinst. Das kann verschiedene Gründe haben, zum Beispiel: 1. **Aufklärung des Sachverhalts:** Das Gericht oder die Behörde möchte sich ein persönliches Bild von dir machen, um offene Fragen zu klären oder deine Sichtweise direkt zu hören. 2. **Zeugenaussage:** Du wirst als Zeuge oder Beteiligter benötigt, um unter Eid oder persönlich Angaben zu machen. 3. **Verfahrensvorschrift:** In bestimmten Verfahren (z. B. Strafverfahren, familienrechtliche Angelegenheiten) ist das persönliche Erscheinen gesetzlich vorgeschrieben. 4. **Identitätsfeststellung:** Deine Identität muss zweifelsfrei festgestellt werden. 5. **Versuch einer Einigung:** Bei manchen Verfahren, etwa im Familienrecht, wird versucht, eine gütliche Einigung im persönlichen Gespräch zu erzielen. Die genaue Begründung steht meist in der Ladung oder im Schreiben, das du erhalten hast. Dort wird auch erklärt, ob und wie du dich eventuell entschuldigen oder vertreten lassen kannst. Ein persönliches Erscheinen ist in der Regel verpflichtend – ein unentschuldigtes Fernbleiben kann rechtliche Konsequenzen haben.
Ja, mit einer Deckungszusage „dem Grunde nach“ von der Rechtsschutzversicherung kannst du grundsätzlich schon vor Gericht gehen. Die Deckungszusage „dem Grunde nach“ bedeu... [mehr]
Die Entschädigung für die Erstellung eines Befundsberichts durch ein Gerichtsgutachten richtet sich in Deutschland nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Die... [mehr]
Eine Beschwerde bei Gericht ist ein Rechtsmittel, mit dem gerichtliche Entscheidungen angefochten werden können. Die genaue Vorgehensweise und die Rechtsgrundlage hängen davon ab, in welchem... [mehr]
Gericht und Polizei arbeiten grundsätzlich getrennt, haben aber Berührungspunkte. Die Polizei ist für die Ermittlung von Straftaten zuständig und leitet ihre Ergebnisse (Ermittlung... [mehr]
Um 1780 wurden Vorladungen zu Gericht in der Regel von sogenannten Gerichtsdienern, Gerichtsboten oder auch Gerichtsvollziehern überbracht. Diese Personen waren offiziell beauftragt, gerichtliche... [mehr]