Wenn die Polizei im Rahmen einer Durchsuchung – auch wenn diese ursprünglich wegen eines anderen Sachverhalts angeordnet wurde – im Kinderzimmer eine Hiebwaffe (z. B. Schlagstock, Tel... [mehr]
Eine polizeiliche Durchsuchung ist eine Maßnahme der Strafverfolgungsbehörden, bei der Wohnungen, Geschäftsräume, Fahrzeuge oder Personen nach Beweismitteln, Tatverdächtigen oder Gegenständen durchsucht werden, die mit einer Straftat in Verbindung stehen könnten. In Deutschland ist die Durchsuchung im Wesentlichen in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Wichtige Punkte zur polizeilichen Durchsuchung: 1. **Rechtsgrundlage:** Eine Durchsuchung darf in der Regel nur mit richterlichem Durchsuchungsbeschluss erfolgen (§§ 102 ff. StPO). In Ausnahmefällen, etwa bei "Gefahr im Verzug", kann auch die Staatsanwaltschaft oder die Polizei selbst die Durchsuchung anordnen. 2. **Zweck:** Die Durchsuchung dient dazu, Beweismittel zu finden, einen Beschuldigten zu ergreifen oder bestimmte Gegenstände sicherzustellen. 3. **Ablauf:** Die Polizei muss den Durchsuchungsbeschluss vorzeigen und den Grund der Durchsuchung mitteilen. Betroffene haben das Recht, bei der Durchsuchung anwesend zu sein und Zeugen hinzuzuziehen. 4. **Rechte der Betroffenen:** Du darfst die Durchsuchung nicht behindern, aber du musst keine Aussagen machen oder Dokumente freiwillig herausgeben, die dich selbst belasten könnten (Aussageverweigerungsrecht). 5. **Protokoll:** Nach der Durchsuchung muss ein Protokoll angefertigt und dir auf Wunsch ausgehändigt werden. Weitere Informationen findest du beispielsweise auf den Seiten des [Bundesministeriums der Justiz](https://www.bmj.de/) oder bei [Polizei.de](https://www.polizei.de/). Wenn du konkrete Fragen zur Durchsuchung hast, z.B. zu deinen Rechten oder zum Ablauf, stelle diese bitte präziser.
Wenn die Polizei im Rahmen einer Durchsuchung – auch wenn diese ursprünglich wegen eines anderen Sachverhalts angeordnet wurde – im Kinderzimmer eine Hiebwaffe (z. B. Schlagstock, Tel... [mehr]
Ein sogenannter „Zufallsfund“ (auch „Zufallsentdeckung“ genannt) liegt vor, wenn die Polizei bei einer Durchsuchung wegen eines bestimmten Sachverhalts Beweismittel oder Hinwei... [mehr]
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