Eine Polizistin darf im Rahmen einer sogenannten Durchsuchung unter bestimmten Voraussetzungen auch intime Bereiche kontrollieren, also beispielsweise in die Unterhose schauen oder hineinfassen. Solch... [mehr]
Eine polizeiliche Durchsuchung ist eine Maßnahme der Strafverfolgungsbehörden, bei der Wohnungen, Geschäftsräume, Fahrzeuge oder Personen nach Beweismitteln, Tatverdächtigen oder Gegenständen durchsucht werden, die mit einer Straftat in Verbindung stehen könnten. In Deutschland ist die Durchsuchung im Wesentlichen in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Wichtige Punkte zur polizeilichen Durchsuchung: 1. **Rechtsgrundlage:** Eine Durchsuchung darf in der Regel nur mit richterlichem Durchsuchungsbeschluss erfolgen (§§ 102 ff. StPO). In Ausnahmefällen, etwa bei "Gefahr im Verzug", kann auch die Staatsanwaltschaft oder die Polizei selbst die Durchsuchung anordnen. 2. **Zweck:** Die Durchsuchung dient dazu, Beweismittel zu finden, einen Beschuldigten zu ergreifen oder bestimmte Gegenstände sicherzustellen. 3. **Ablauf:** Die Polizei muss den Durchsuchungsbeschluss vorzeigen und den Grund der Durchsuchung mitteilen. Betroffene haben das Recht, bei der Durchsuchung anwesend zu sein und Zeugen hinzuzuziehen. 4. **Rechte der Betroffenen:** Du darfst die Durchsuchung nicht behindern, aber du musst keine Aussagen machen oder Dokumente freiwillig herausgeben, die dich selbst belasten könnten (Aussageverweigerungsrecht). 5. **Protokoll:** Nach der Durchsuchung muss ein Protokoll angefertigt und dir auf Wunsch ausgehändigt werden. Weitere Informationen findest du beispielsweise auf den Seiten des [Bundesministeriums der Justiz](https://www.bmj.de/) oder bei [Polizei.de](https://www.polizei.de/). Wenn du konkrete Fragen zur Durchsuchung hast, z.B. zu deinen Rechten oder zum Ablauf, stelle diese bitte präziser.
Eine Polizistin darf im Rahmen einer sogenannten Durchsuchung unter bestimmten Voraussetzungen auch intime Bereiche kontrollieren, also beispielsweise in die Unterhose schauen oder hineinfassen. Solch... [mehr]
Die Polizei darf grundsätzlich nicht ohne Weiteres in Körperöffnungen fassen oder diese untersuchen. Solche Maßnahmen stellen einen erheblichen Eingriff in die körperliche Un... [mehr]
Die Polizei darf auf einem Weihnachtsmarkt – wie an jedem anderen öffentlichen Ort – Personen grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen durchsuchen („filzen“... [mehr]
Eine Transperson kann von der Polizei grundsätzlich wie jede andere Person durchsucht werden, wenn es dafür eine rechtliche Grundlage gibt (z. B. zur Gefahrenabwehr oder im Rahmen einer Stra... [mehr]
Ja, bei einer sogenannten „intimen Durchsuchung“ (z. B. Kontrolle von Körperöffnungen oder des Intimbereichs) darf die Polizei die betreffende Person anfassen, allerdings nur unt... [mehr]
Eine intime Durchsuchung ist eine besondere Form der körperlichen Durchsuchung, bei der der Körper einer Person in besonders geschützten Bereichen untersucht wird. Dazu zählen insb... [mehr]
In Deutschland kann es im Polizeigewahrsam zu einer sogenannten Durchsuchung kommen, wenn dies zur Gefahrenabwehr oder zur Sicherstellung von Beweismitteln notwendig erscheint. Eine vollständige... [mehr]
Ja, eine erteilte Vollmacht kann grundsätzlich jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden – auch nach einem halben Jahr. Das gilt sowohl für sogenannte Einzelvollmach... [mehr]
Ob du unangemessene Darstellungen sehen darfst, hängt stark davon ab, was genau mit „unangemessen“ gemeint ist und in welchem rechtlichen und gesellschaftlichen Kontext du dich befind... [mehr]
Das Zweckübertragungsverbot ist ein Begriff aus dem Datenschutzrecht, insbesondere im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten. Es besagt, dass personenbezogene Daten, die fü... [mehr]