Ist mir der Pflichtteil sicher, wenn ich die Vermächtnisse nach 2306 BGB ausschlage?

Antwort

Ja, wenn du die Vermächtnisse nach § 2306 BGB ausschlägst, bleibt dir der Pflichtteil sicher. § 2306 BGB regelt, dass ein Pflichtteilsberechtigter, der durch ein Vermächtnis oder eine Auflage beschwert ist, das Erbe ausschlagen kann, um seinen Pflichtteil zu verlangen. Durch die Ausschlagung des Erbes verlierst du zwar die Erbschaft, aber dein Anspruch auf den Pflichtteil bleibt bestehen.

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