Nach § 2018 BGB („Herausgabeanspruch des Eigentümers“) ist geregelt, dass der Eigentümer von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen kann. Zu den Kosten der Herausga... [mehr]
Ja, wenn du die Vermächtnisse nach § 2306 BGB ausschlägst, bleibt dir der Pflichtteil sicher. § 2306 BGB regelt, dass ein Pflichtteilsberechtigter, der durch ein Vermächtnis oder eine Auflage beschwert ist, das Erbe ausschlagen kann, um seinen Pflichtteil zu verlangen. Durch die Ausschlagung des Erbes verlierst du zwar die Erbschaft, aber dein Anspruch auf den Pflichtteil bleibt bestehen.
Nach § 2018 BGB („Herausgabeanspruch des Eigentümers“) ist geregelt, dass der Eigentümer von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen kann. Zu den Kosten der Herausga... [mehr]
§ 362 BGB regelt im deutschen Zivilrecht die sogenannte "Erfüllung" einer Schuld. Das bedeutet: Eine Verpflichtung aus einem Schuldverhältnis (z.B. aus einem Vertrag) erlischt... [mehr]
§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB ist eine Vorschrift des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), die das ordentliche Kündigungsrecht des Vermieters bei Wohnraummietverhältnissen regelt. D... [mehr]
Ein Vermächtnis für ein Wohngebäude könnte wie folgt formuliert werden: „Hiermit vermache ich mein im Grundbuch von [Ort], Blatt [Nummer], eingetragenes Wohngebäude, ge... [mehr]