Was besagt §124 BGB?
Antwort vom§ 124 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) befasst sich mit der Anfechtungsfrist. Hier ist der Wortlaut des Paragraphen: --- **§ 124 Anfechtungsfrist** (1) Die Anfechtung einer Willenserklärung muss in den Fällen der §§ 119 und 120 binnen Jahresfrist erfolgen. (2) Die Frist beginnt in dem Falle des § 119 mit dem Zeitpunkt, in welchem der Anfechtungsberechtigte die Umstände, welche die Anfechtbarkeit begründen, kennt, bei einer arglistigen Täuschung (§ 123) mit dem Zeitpunkt, in welchem der Anfechtungsberechtigte die Täuschung entdeckt, bei einer widerrechtlichen Drohung (§ 123) mit dem Zeitpunkt, in welchem die Zwangslage aufhört. (3) Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit der Abgabe der Willenserklärung zehn Jahre verstrichen sind. --- Weitere Informationen zum BGB und seinen Paragraphen findest du auf der offiziellen Website des Bundesministeriums der Justiz: [BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__124.html).