Ein Vollstreckungsbescheid wird grundsätzlich mit den Daten erlassen, die im Mahnverfahren angegeben wurden – also mit der zum Zeitpunkt des Antrags bekannten Anschrift des Schuldners. &Aum... [mehr]
Im Insolvenzverfahren darf nur der Schuldner eine Forderung bestreiten, wenn es sich um eine Forderung handelt, die aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung resultiert. Dies ist in § 174 Abs. 2 der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. In diesem Fall hat der Schuldner ein besonderes Interesse daran, die Forderung zu bestreiten, da solche Forderungen auch nach Abschluss des Insolvenzverfahrens nicht von der Restschuldbefreiung erfasst werden.
Ein Vollstreckungsbescheid wird grundsätzlich mit den Daten erlassen, die im Mahnverfahren angegeben wurden – also mit der zum Zeitpunkt des Antrags bekannten Anschrift des Schuldners. &Aum... [mehr]
Als Gläubiger wird jede Person oder Institution bezeichnet, die gegenüber einer anderen Person (dem Schuldner) einen Anspruch auf eine Leistung hat. Das kann zum Beispiel die Rückzahlun... [mehr]
Wenn der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 882c Abs. 1 Nr. 1 ZPO nicht nachkommt, kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers ein... [mehr]