Wann darf nur der Schuldner eine Forderung im Insolvenzverfahren bestreiten?

Antwort

Im Insolvenzverfahren darf nur der Schuldner eine Forderung bestreiten, wenn es sich um eine Forderung handelt, die aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung resultiert. Dies ist in § 174 Abs. 2 der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. In diesem Fall hat der Schuldner ein besonderes Interesse daran, die Forderung zu bestreiten, da solche Forderungen auch nach Abschluss des Insolvenzverfahrens nicht von der Restschuldbefreiung erfasst werden.

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