Eine Abtretung ist die Übertragung einer Forderung von einer Person (dem sogenannten Zedenten) auf eine andere Person (den sogenannten Zessionar). Das bedeutet, dass der Zessionar nach der Abtret... [mehr]
Im Insolvenzverfahren darf nur der Schuldner eine Forderung bestreiten, wenn es sich um eine Forderung handelt, die aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung resultiert. Dies ist in § 174 Abs. 2 der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. In diesem Fall hat der Schuldner ein besonderes Interesse daran, die Forderung zu bestreiten, da solche Forderungen auch nach Abschluss des Insolvenzverfahrens nicht von der Restschuldbefreiung erfasst werden.
Eine Abtretung ist die Übertragung einer Forderung von einer Person (dem sogenannten Zedenten) auf eine andere Person (den sogenannten Zessionar). Das bedeutet, dass der Zessionar nach der Abtret... [mehr]