Im Insolvenzverfahren hat der Schuldner nach der Freigabe seiner selbstständigen Tätigkeit bestimmte Rechte, die ihm eine Fortführung seines Unternehmens ermöglichen. Diese Rechte... [mehr]
Im Insolvenzverfahren darf nur der Schuldner eine Forderung bestreiten, wenn es sich um eine Forderung handelt, die aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung resultiert. Dies ist in § 174 Abs. 2 der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. In diesem Fall hat der Schuldner ein besonderes Interesse daran, die Forderung zu bestreiten, da solche Forderungen auch nach Abschluss des Insolvenzverfahrens nicht von der Restschuldbefreiung erfasst werden.
Im Insolvenzverfahren hat der Schuldner nach der Freigabe seiner selbstständigen Tätigkeit bestimmte Rechte, die ihm eine Fortführung seines Unternehmens ermöglichen. Diese Rechte... [mehr]
Der Schuldner des Konkursiten bezieht sich auf eine Person oder ein Unternehmen, das dem insolventen Schuldner Geld schuldet. Im Rahmen eines Konkursverfahrens wird das Vermögen des Schuldners ve... [mehr]
Um ein Mahnverfahren rechtssicher einzuleiten, sind folgende Schritte zu beachten: 1. **Forderung prüfen**: Stelle sicher, dass die Forderung rechtlich begründet und fällig ist. Ü... [mehr]
Zahlungsverzug entsteht, wenn ein Schuldner eine fällige Zahlung nicht rechtzeitig leistet. Dies kann in verschiedenen Situationen auftreten, beispielsweise bei Rechnungen, Darlehen oder anderen... [mehr]