Was ist Notwehrexzess?

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Notwehrexzess tritt ein, wenn jemand in einer Notwehrsituation die Grenzen der erforderlichen Verteidigung überschreitet. Das bedeutet, dass die Verteidigungshandlung nicht mehr im Verhältnis zur Bedrohung steht. Es gibt zwei Arten von Notwehrexzess: 1. **Intensiver Notwehrexzess**: Hierbei wird die Verteidigung über das erforderliche Maß hinaus gesteigert, obwohl die Notwehrlage noch besteht. 2. **Extensiver Notwehrexzess**: Hierbei wird die Verteidigung fortgesetzt, obwohl die Notwehrlage bereits beendet ist. In Deutschland ist der Notwehrexzess im Strafgesetzbuch (StGB) unter § 33 geregelt. Demnach kann jemand, der die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken überschreitet, straffrei bleiben.

Kategorie: Recht Tags: Notwehr Exzess Strafrecht

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