Notwehr nach BGB kurz zusammenfassen?

Antwort

Notwehr ist im deutschen Recht in § 32 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Sie erlaubt es einer Person, sich gegen einen gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff auf sich selbst oder andere zu verteidigen. Die Notwehrhandlung muss erforderlich und angemessen sein, um den Angriff abzuwehren. Es ist wichtig, dass die Verteidigungshlung nicht über das notwendige Maß hinausgeht, da sonst die Grenzen der Notwehr überschritten werden und eine strafrechtliche Verantwortung entstehen kann.

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