Kann man Nachbesserung einer Heizungsanlage nach mehr als zwei Jahren verlangen?

Antwort

Ob nach Ablauf von zwei Jahren noch Nachbesserung verlangt werden kann, hängt davon ab, ob es sich um einen Werkvertrag (z. B. bei der Installation einer Heizungsanlage) handelt und ob die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bereits abgelaufen ist. Nach deutschem Recht (§ 634a BGB) die regelmäßige Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Arbeiten an einem Bauwerk (dazu zählt in der Regel auch die Heizungsanlage, wenn sie fest eingebaut ist) **fünf Jahre** ab Abnahme des Werks. Bei anderen Werkleistungen beträgt die Frist in der Regel **zwei Jahre**. Das bedeutet: - **Bei fest eingebauten Heizungsanlagen (Bauwerk):** Du kannst in der Regel bis zu fünf Jahre nach Abnahme Nachbesserung verlangen. - **Bei nicht fest eingebauten Anlagen oder reinen Reparaturen:** Die Frist beträgt meist zwei Jahre. Wenn die zwei Jahre bereits abgelaufen sind und es sich nicht um ein Bauwerk handelt, sind die Ansprüche auf Nachbesserung in der Regel verjährt. Ist die Heizungsanlage jedoch Teil des Bauwerks, kannst du auch nach zwei Jahren noch Nachbesserung verlangen, solange die fünf Jahre noch nicht abgelaufen sind. **Wichtig:** Die Frist beginnt mit der Abnahme der Heizungsanlage, nicht mit dem Vertragsabschluss oder der Fertigstellung. **Fazit:** In vielen Fällen kannst du auch nach zwei Jahren noch Nachbesserung verlangen, wenn die Verjährungsfrist (meist fünf Jahre bei Bauwerken) noch nicht abgelaufen ist. Es kommt aber auf die genaue Art des Vertrags und der Leistung an. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Verbraucherzentrale](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/bauen-und-wohnen/handwerkerleistungen/maengel-am-haus-wie-lange-habe-ich-anspruch-auf-nachbesserung-12080).

Neue Frage stellen

Verwandte Fragen

Wie nennt man es, wenn man etwas gewährleisten soll, aber nicht permanent beaufsichtigen kann?

Der passende Begriff dafür ist **Überwachungspflicht** oder auch **Aufsichtspflicht** mit dem Zusatz der **Stichprobenkontrolle** oder **stichprobenartigen Überwachung**. In rechtlichen... [mehr]