Wie gehe ich bei einer Fehldiagnose durch einen Heizungs-Sanitär-Betrieb vor, wenn nach einer Zwischenrechnung von über 600 Euro die Heizung weiterhin nicht funktioniert?

Antwort

Wenn nach einer Zwischenrechnung von über 600 Euro deine Heizung weiterhin nicht funktioniert und du eine Fehldiagnose durch den Heizungs-Sanitär-Betrieb vermutest, kannst du wie folgt vorgehen: 1. **Dokumentation prüfen:** Sammle alle Unterlagen, Rechnungen, Protokolle und den bisherigen Schriftverkehr. Notiere, welche Arbeiten durchgeführt wurden und welche Probleme weiterhin bestehen. 2. **Nachbesserung verlangen:** Setze den Betrieb schriftlich (per E-Mail oder Brief, am besten mit Fristsetzung von 7–14 Tagen) darüber in Kenntnis, dass die Heizung weiterhin nicht funktioniert und fordere eine kostenlose Nachbesserung. Das ist dein Recht, da Handwerker zur Mängelbeseitigung verpflichtet sind (§ 634 BGB). 3. **Zahlung zurückhalten:** Du bist berechtigt, einen Teil der Rechnung (mindestens in Höhe der Mängelbeseitigungskosten) bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten (§ 641 Abs. 3 BGB). 4. **Gutachten einholen:** Falls der Betrieb nicht reagiert oder die Nachbesserung erneut fehlschlägt, kannst du einen unabhängigen Sachverständigen (z. B. von der Handwerkskammer oder einem Verbraucherschutzverband) beauftragen, der die Arbeiten prüft und ein Gutachten erstellt. 5. **Verbraucherschutz einschalten:** Wende dich an die Verbraucherzentrale ([www.verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de)) oder die Handwerkskammer deiner Region. Diese Stellen bieten Beratung und können bei Streitigkeiten vermitteln. 6. **Letzter Schritt – rechtliche Schritte:** Wenn keine Einigung erzielt wird, kannst du rechtliche Schritte erwägen. Ein Anwalt für Baurecht oder Vertragsrecht kann dich unterstützen. **Wichtig:** Alle Schritte und Mängel immer schriftlich festhalten und Fristen setzen. Telefongespräche möglichst protokollieren. Weitere Informationen findest du auch bei der [Verbraucherzentrale zum Thema Handwerker-Mängel](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/bauen-und-wohnen/handwerkerleistungen/handwerker-maengel-was-tun-12080).

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