Wie lange gilt die Gewährleistung bei einer PV-Anlage?

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Die Gewährleistung bei einer Photovoltaik(PV)-Anlage richtet sich in Deutschland nach den gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Für neue PV-Anlagen gilt in der Regel eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab Abnahme der Anlage (§ 438 BGB). In dieser Zeit muss der Verkäufer für Mängel haften, die bereits bei Übergabe bestanden haben. Wichtige Punkte zur Gewährleistung: - **Geltungsbereich:** Die Gewährleistung umfasst Mängel, die bei der Übergabe vorhanden waren oder sich später als Folge eines bereits bestehenden Mangels zeigen. - **Beweislast:** In den ersten 12 Monaten nach Abnahme wird vermutet, dass ein Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Danach muss der Käufer dies beweisen. - **Unterschied zu Garantie:** Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, während eine Garantie eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers oder Verkäufers ist (z.B. 10 oder 25 Jahre auf Module oder Wechselrichter). - **Rechte bei Mängeln:** Der Käufer kann Nachbesserung (Reparatur), Ersatzlieferung, Minderung (Preisnachlass) oder Rücktritt vom Vertrag verlangen, wenn die Nachbesserung fehlschlägt. Zusätzlich bieten viele Hersteller von PV-Modulen und Wechselrichtern eigene Garantien an, die oft deutlich länger als die gesetzliche Gewährleistung sind (z.B. 10-25 Jahre auf die Leistung der Module). Weitere Informationen findest du z.B. bei der Verbraucherzentrale: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/garantie-und-gewaehrleistung-bei-photovoltaikanlagen-13213 Bitte beachte, dass bei gewerblichen Käufen abweichende Regelungen gelten können.

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