Ist es rechtens, wenn das Angebot deutlich höhere Stunden und Kosten enthält als der Kostenvoranschlag?

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Die Angaben zeigen, dass im Angebot deutlich mehr Stunden und damit höhere Kosten angesetzt wurden als im Kostenvoranschlag. Ob das rechtens ist, hängt von mehreren Faktoren ab: **1. Rechtliche Grundlage:** Ein Kostenvoranschlag ist in Deutschland grundsätzlich unverbindlich (§ 650 BGB), es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Allerdings darf der tatsächliche Rechnungsbetrag den Kostenvoranschlag nicht "wesentlich" überschreiten. Eine Überschreitung von bis zu 20 % wird in der Regel noch als zulässig angesehen, alles darüber hinaus muss dem Kunden unverzüglich mitgeteilt werden. **2. Information des Kunden:** Wird absehbar, dass die tatsächlichen Kosten den Kostenvoranschlag wesentlich übersteigen, muss der Auftragnehmer den Kunden sofort informieren. Unterbleibt diese Information, kann der Kunde den Vertrag kündigen und muss nur die bis dahin erbrachten Leistungen bezahlen. **3. Angebot vs. Kostenvoranschlag:** Ein Angebot ist rechtlich bindend, ein Kostenvoranschlag in der Regel nicht. Wenn du das Angebot angenommen hast, gelten die dort genannten Preise und Stunden. Hast du aber auf Basis des Kostenvoranschlags beauftragt, darf die Abrechnung nicht wesentlich höher ausfallen, ohne dass du informiert wurdest. **Fazit:** - Wurde der Auftrag auf Basis des Kostenvoranschlags erteilt und die Abweichung ist erheblich (hier fast das Doppelte), ist das ohne vorherige Information nicht rechtens. - Wurde das Angebot angenommen, gelten die dort genannten Konditionen. **Empfehlung:** Prüfe, auf welcher Grundlage der Auftrag erteilt wurde und ob du über die Mehrkosten informiert wurdest. Im Zweifel kann eine Verbraucherzentrale oder ein Anwalt für Vertragsrecht weiterhelfen. Weitere Infos findest du z.B. bei der [Verbraucherzentrale](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kostenvoranschlag/kostenvoranschlag-was-ist-das-und-was-bedeutet-er-12813).

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