Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments, das meist von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern genutzt wird. Dabei setzen sich die Partner gegenseitig al... [mehr]
Hier findest du ein einfaches Muster für ein Testament, wenn keine Pflichtteilsberechtigten (z. B. Kinder, Ehepartner, Eltern) vorhanden sind. Das Testament muss handschriftlich verfasst und unterschrieben werden, damit es wirksam ist. --- **Eigenhändiges Testament** Ich, [Vorname Nachname], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], bestimme hiermit meinen letzten Willen: Ich setze [Name des/der Erben, ggf. mit Adresse und Geburtsdatum] zu meinem/zu meinen alleinigen Erben ein. [Optional: Vermächtnisse, z. B. „Mein Freund [Name] erhält mein Auto.“] Dieses Testament widerruft alle früheren Verfügungen von Todes wegen. [Ort], [Datum] [Eigenhändige Unterschrift] --- **Hinweise:** - Das Testament muss komplett handschriftlich geschrieben und unterschrieben sein. - Es empfiehlt sich, Ort und Datum anzugeben. - Bei Unsicherheiten oder komplexeren Vermögensverhältnissen ist eine Beratung durch einen Notar oder Fachanwalt sinnvoll. Weitere Informationen findest du z. B. auf den Seiten des [Bundesministeriums der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/familie-und-erbrecht/erbrecht/erbrecht_node.html).
Das Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments, das meist von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern genutzt wird. Dabei setzen sich die Partner gegenseitig al... [mehr]
Ein Testament, das eine Bedingung wie „Es gibt nur etwas zu erben, wenn ich mindestens 80 Jahre alt werde“ enthält, ist grundsätzlich möglich, aber rechtlich problematisch.... [mehr]
Ein Testament muss nicht zwingend handgeschrieben sein, aber es kommt auf die Form an, die du wählst: **Eigenhändiges Testament:** Wenn du ein Testament selbst ohne Notar verfassen mö... [mehr]
Ja, GEMA-Forderungen können grundsätzlich vererbt werden. Das betrifft sowohl Ansprüche, die ein Urheber oder Rechteinhaber gegenüber der GEMA hat (z.B. ausstehende Tantiemen), als... [mehr]
Um den Nachlass einer verstorbenen Person kümmert sich in der Regel der sogenannte Erbe oder die Erbengemeinschaft. Wer genau zuständig ist, hängt davon ab, ob ein Testament oder ein Er... [mehr]
Nein, eine geschäftsunfähige Person kann kein wirksames Testament erstellen. Nach deutschem Recht (§ 2229 Abs. 4 BGB) ist die Testierfähigkeit Voraussetzung für die Errichtung... [mehr]