Muss ein Vollstrecker im Testament benannt werden?

Antwort

In einem Testament ist es nicht zwingend erforderlich, einen Vollstrecker zu benennen. Es ist jedoch empfehlenswert, da ein Vollstrecker dafür verantwortlich ist, den letzten Willen des Verstorbenen umzusetzen und die Erbschaft zu verwalten. Wenn kein Vollstrecker benannt wird, kann das Nachlassgericht einen solchen ernennen, was den Prozess möglicherweise komplizierter und zeitaufwändiger machen kann.

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