Gilt die Bezeichnung "Judas" als strafrechtliche Beleidigung?

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Ob die Bezeichnung „Judas“ im strafrechtlichen Sinne eine Beleidigung (§ 185 StGB) darstellt, hängt vom jeweiligen Kontext ab. Im deutschen Strafrecht ist eine Beleidigung jede Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung gegenüber einer anderen Person. Die Bezeichnung „Judas“ spielt auf Judas Iskariot an, der in der christlichen Überlieferung als Verräter gilt. Wird jemand als „Judas“ bezeichnet, wird ihm damit in der Regel Verrat oder Treulosigkeit unterstellt. Ob dies strafbar ist, beurteilen Gerichte im Einzelfall. Entscheidend sind dabei: - **Kontext und Begleitumstände:** Wird die Bezeichnung im Rahmen einer hitzigen Auseinandersetzung, öffentlich oder in beleidigender Absicht verwendet - **Adressat:** Ist die Äußerung auf eine bestimmte Person bezogen - **Wahrnehmung durch Dritte:** Wird die Ehre der betroffenen Person verletzt Gerichte haben in der Vergangenheit die Bezeichnung „Judas“ durchaus als beleidigend eingestuft, wenn sie dazu diente, jemanden als Verräter zu diffamieren. In anderen Fällen kann sie aber auch als bloße Meinungsäußerung gewertet werden, insbesondere wenn sie im Rahmen einer sachlichen Auseinandersetzung fällt. **Fazit:** Die Bezeichnung „Judas“ kann eine strafbare Beleidigung sein, wenn sie geeignet ist, die Ehre des Betroffenen zu verletzen und in beleidigender Absicht geäußert wird. Eine pauschale Einordnung ist jedoch nicht möglich; es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalls an. Weitere Informationen zum Thema findest du z.B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__185.html).

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