Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist in fünf Hauptteile gegliedert: 1. **Allgemeiner Teil (AT)**: Dieser Teil umfasst die grundlegenden Vorschriften über Personen, Sachen, Rechtsgesch&... [mehr]
Ja, es handelt sich um ein Insichgeschäft § 181 BGB, wenn du als Gesellschafter einer UG (haftungsbeschränkt) mit einem Anteil von 33 % gleichzeitig als Gesellschafter einer GbR agierst und Anteile der GbR an die UG überträgst. § 181 BGB verbietet grundsätzlich, dass ein Vertreter im Namen des Vertretenen mit sich selbst im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft vornimmt, es sei denn, es liegt eine Befreiung von diesem Verbot vor. In diesem Fall trittst du sowohl auf der Seite der GbR als auch auf der Seite der UG auf, was ein Insichgeschäft darstellt. Um dieses Geschäft wirksam durchzuführen, müsstest du entweder von dem Verbot des Insichgeschäfts befreit sein oder es müsste eine ausdrückliche Zustimmung der anderen Gesellschafter vorliegen.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist in fünf Hauptteile gegliedert: 1. **Allgemeiner Teil (AT)**: Dieser Teil umfasst die grundlegenden Vorschriften über Personen, Sachen, Rechtsgesch&... [mehr]