Lieferungsverzug bedeutet: Der Schuldner liefert nicht rechtzeitig, obwohl die Leistung fällig und möglich ist, und er das zu vertreten hat. Grundlage aus § 286 BGB § 286 regelt d...
Ist es ein Insichgeschäft gem. § 181 BGB, wenn man 33% an Anteilen einer UG hat und 90 % einer GbR an die UG überträgt für 3.000 €?
Antwort vomJa, es handelt sich um ein Insichgeschäft § 181 BGB, wenn du als Gesellschafter einer UG (haftungsbeschränkt) mit einem Anteil von 33 % gleichzeitig als Gesellschafter einer GbR agierst und Anteile der GbR an die UG überträgst. § 181 BGB verbietet grundsätzlich, dass ein Vertreter im Namen des Vertretenen mit sich selbst im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft vornimmt, es sei denn, es liegt eine Befreiung von diesem Verbot vor. In diesem Fall trittst du sowohl auf der Seite der GbR als auch auf der Seite der UG auf, was ein Insichgeschäft darstellt. Um dieses Geschäft wirksam durchzuführen, müsstest du entweder von dem Verbot des Insichgeschäfts befreit sein oder es müsste eine ausdrückliche Zustimmung der anderen Gesellschafter vorliegen.