Ja, mit einer Deckungszusage „dem Grunde nach“ von der Rechtsschutzversicherung kannst du grundsätzlich schon vor Gericht gehen. Die Deckungszusage „dem Grunde nach“ bedeu... [mehr]
Für eine gerichtliche Unterbringung in einem geschützten Wohnbereich sind verschiedenefordernde Verhaltensweisen relevant. Dazu gehören: 1. **Aggressives Verhalten**: Physische oder verbale Aggression gegenüber anderen Personen. 2. **Selbstverletzendes Verhalten**: Handlungen, die darauf abzielen, sich selbst Schaden zuzufügen. 3. **Psychische Erkrankungen**: Schwere psychische Störungen, die eine Gefährdung für die eigene Person oder andere darstellen. 4. **Suchtverhalten**: Missbrauch von Drogen oder Alkohol, der zu einer Gefährdung führt. 5. **Soziale Isolation**: Schwierigkeiten, soziale Kontakte zu knüpfen oder aufrechtzuerhalten, die zu einer Gefährdung führen können. 6. **Wiederholte Straftaten**: Kriminelles Verhalten, das eine wiederholte Unterbringung erforderlich macht. Diese Verhaltensweisen müssen in der Regel durch Fachleute bewertet werden, um die Notwendigkeit einer Unterbringung zu bestimmen.
Ja, mit einer Deckungszusage „dem Grunde nach“ von der Rechtsschutzversicherung kannst du grundsätzlich schon vor Gericht gehen. Die Deckungszusage „dem Grunde nach“ bedeu... [mehr]
In vielen rechtlichen oder behördlichen Verfahren kann es erforderlich sein, dass du persönlich erscheinst. Das kann verschiedene Gründe haben, zum Beispiel: 1. **Aufklärung des S... [mehr]
Die Entschädigung für die Erstellung eines Befundsberichts durch ein Gerichtsgutachten richtet sich in Deutschland nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Die... [mehr]
Eine Beschwerde bei Gericht ist ein Rechtsmittel, mit dem gerichtliche Entscheidungen angefochten werden können. Die genaue Vorgehensweise und die Rechtsgrundlage hängen davon ab, in welchem... [mehr]
Gericht und Polizei arbeiten grundsätzlich getrennt, haben aber Berührungspunkte. Die Polizei ist für die Ermittlung von Straftaten zuständig und leitet ihre Ergebnisse (Ermittlung... [mehr]
Um 1780 wurden Vorladungen zu Gericht in der Regel von sogenannten Gerichtsdienern, Gerichtsboten oder auch Gerichtsvollziehern überbracht. Diese Personen waren offiziell beauftragt, gerichtliche... [mehr]