Eine Klage auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen gegen einen ehemaligen Gesellschafter einer GmbH wird in der Regel als sogenannte Herausgabeklage nach § 985 BGB (Eigentumsherausgabe) oder... [mehr]
Ja, es ist grundsätzlich möglich, eine GmbH auch ohne Insolvenzverfahren zu schließen, solange sie zahlungsfähig ist und ihre Verbindlichkeiten begleichen kann. Das geschieht durch eine sogenannte „reguläre Liquidation“. Dabei wird die GmbH aufgelöst, das Vermögen verwertet und die Gläubiger werden befriedigt. Erst wenn nach der Liquidation noch Vermögen übrig ist, wird dieses an die Gesellschafter verteilt. Wichtige Schritte bei der regulären Liquidation einer GmbH: 1. **Gesellschafterbeschluss:** Die Gesellschafterversammlung muss die Auflösung der GmbH beschließen (mindestens 75 % Mehrheit). 2. **Anmeldung zur Auflösung:** Die Auflösung muss zum Handelsregister angemeldet werden. 3. **Liquidatoren bestellen:** In der Regel werden die bisherigen Geschäftsführer zu Liquidatoren bestellt. 4. **Gläubigeraufruf:** Die Liquidatoren müssen die Gläubiger öffentlich zur Anmeldung ihrer Ansprüche auffordern (z. B. im Bundesanzeiger). 5. **Abwicklung:** Die Liquidatoren begleichen die Verbindlichkeiten und verwerten das Vermögen. 6. **Sperrjahr:** Nach dem Gläubigeraufruf muss ein Jahr abgewartet werden, bevor das restliche Vermögen verteilt werden darf. 7. **Löschung im Handelsregister:** Nach Abschluss der Liquidation wird die GmbH im Handelsregister gelöscht. **Wichtig:** Ist die GmbH bereits zahlungsunfähig oder überschuldet, bist du gesetzlich verpflichtet, unverzüglich Insolvenz anzumelden (§ 15a InsO). In diesem Fall ist eine reguläre Liquidation nicht mehr möglich. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [IHK](https://www.ihk.de/themen/recht-und-steuern/gesellschaftsrecht/gmbh-aufloesung-und-liquidation-1102268) oder beim [Bundesanzeiger](https://www.bundesanzeiger.de/). Fazit: Solange keine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt, kannst du die GmbH regulär schließen. Andernfalls ist das Insolvenzverfahren zwingend.
Eine Klage auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen gegen einen ehemaligen Gesellschafter einer GmbH wird in der Regel als sogenannte Herausgabeklage nach § 985 BGB (Eigentumsherausgabe) oder... [mehr]
Ja, die Herausgabe von Akten einer GmbH kann grundsätzlich per einstweiliger Anordnung erreicht werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Gericht kann im Wege des einstweilige... [mehr]
Eine direkte Verschmelzung („Fusion“) von zwei GmbHs zu einer Genossenschaft ist nach deutschem Recht nicht möglich. Das Umwandlungsgesetz (UmwG) erlaubt zwar die Verschmelzung von Ka... [mehr]
Grundsätzlich haftet der Vorstand eines eingetragenen Vereins (§ 26 BGB) **nicht automatisch mit seinem Privatvermögen**, wenn der Verein insolvent wird. Die Haftung ist in der Regel au... [mehr]
Das Rubrum einer Klage gegen eine GmbH enthält die Bezeichnung des Gerichts, die Parteien mit vollständigen Namen und Anschriften sowie ggf. die gesetzlichen Vertreter der GmbH. Die Formulie... [mehr]
Das Stammkapital einer GmbH wird auf ein Geschäftskonto der Gesellschaft bei einer Bank eingezahlt. Dieses Konto wird in der Regel als sogenanntes "GmbH-Konto" geführt. Die Einzahl... [mehr]