Bei einer GmbH mit obligatorischem Aufsichtsrat nach dem Drittelbeteiligungsgesetz vertritt grundsätzlich der Aufsichtsrat die Gesellschaft auch gegenüber einem ausgeschiedenen Geschäft...
Können zwei GmbH zu einer Genossenschaft verschmolzen werden?
Antwort vomEine direkte Verschmelzung („Fusion“) von zwei GmbHs zu einer Genossenschaft ist nach deutschem Recht nicht möglich. Das Umwandlungsgesetz (UmwG) erlaubt zwar die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften (wie GmbHs) untereinander oder mit bestimmten anderen Rechtsformen, aber eine GmbH kann nicht unmittelbar auf eine Genossenschaft verschmolzen werden. Es gibt jedoch alternative Wege, um das Ziel zu erreichen: 1. **Umwandlung der GmbHs in Genossenschaften:** Jede GmbH könnte zunächst in eine Genossenschaft umgewandelt werden (Formwechsel nach § 190 UmwG). Anschließend könnten die beiden Genossenschaften miteinander verschmolzen werden (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 UmwG). 2. **Einbringung der GmbHs in eine bestehende oder neu gegründete Genossenschaft:** Die GmbHs könnten ihr Vermögen (z. B. durch Sachgründung oder Einbringung) in eine Genossenschaft einbringen. Dies ist allerdings kein Verschmelzungsvorgang im engeren Sinne, sondern eine Übertragung von Vermögenswerten. **Fazit:** Eine unmittelbare Verschmelzung von zwei GmbHs zu einer Genossenschaft ist rechtlich nicht vorgesehen. Es sind Zwischenschritte erforderlich, meist über die Umwandlung der GmbHs in Genossenschaften oder über Vermögenseinbringung. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.gesetze-im-internet.de/umwg/) (Umwandlungsgesetz).
Verwandte Fragen
Was braucht man zur Gründung einer VVG-GmbH?
Mit „VVG GmbH“ ist meist eine vermögensverwaltende GmbH gemeint – und dafür brauchst du rechtlich erst einmal dasselbe wie für jede normale GmbH: Gesellschafter, Gesel...
Haftet der Geschäftsführer einer GmbH für Steuerschulden der GmbH?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann der Geschäftsführer einer GmbH persönlich für Steuerschulden der GmbH haften. Maßgeblich sind vor allem § 34 AO und § 69 A...