Eine Klage auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen gegen einen ehemaligen Gesellschafter einer GmbH wird in der Regel als sogenannte Herausgabeklage nach § 985 BGB (Eigentumsherausgabe) oder... [mehr]
Ja, die Herausgabe von Akten einer GmbH kann grundsätzlich per einstweiliger Anordnung erreicht werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Gericht kann im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes (z. B. nach §§ 935, 940 ZPO) eine vorläufige Regelung treffen, wenn ein sogenannter Verfügungsanspruch (also ein materiell-rechtlicher Anspruch auf Akteneinsicht oder -herausgabe) und ein Verfügungsgrund (Eilbedürftigkeit, z. B. drohender Rechtsverlust) glaubhaft gemacht werden. Typische Fälle sind etwa, wenn ein Gesellschafter einer GmbH Einsicht in Geschäftsunterlagen verlangt und die Gesellschaft dies verweigert. In solchen Fällen kann der Gesellschafter beim zuständigen Gericht eine einstweilige Verfügung beantragen, um die Akteneinsicht oder Herausgabe der Unterlagen vorläufig durchzusetzen. Wichtig ist, dass das Gericht eine Abwägung vornimmt: Die einstweilige Anordnung darf nicht die endgültige Entscheidung vorwegnehmen, sondern soll nur eine vorläufige Regelung schaffen, um wesentliche Nachteile zu verhindern. Weitere Informationen findest du z. B. bei [Haufe](https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/gmbh-gesellschafterrechte-auf-akteneinsicht-teil-1_idesk_PI17574_HI11707385.html) oder [Handelsblatt](https://www.handelsblatt.com/adv/fachmedien/handelsblatt-recht-steuern/gesellschafterrechte-der-gmbh-anspruch-auf-auskunft-und-einsichtnahme/28823438.html). Die Erfolgsaussichten hängen vom Einzelfall ab, insbesondere von der Dringlichkeit und der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Eine anwaltliche Beratung ist in solchen Fällen empfehlenswert.
Eine Klage auf Herausgabe von Geschäftsunterlagen gegen einen ehemaligen Gesellschafter einer GmbH wird in der Regel als sogenannte Herausgabeklage nach § 985 BGB (Eigentumsherausgabe) oder... [mehr]
Ja, es ist grundsätzlich möglich, eine GmbH auch ohne Insolvenzverfahren zu schließen, solange sie zahlungsfähig ist und ihre Verbindlichkeiten begleichen kann. Das geschieht durc... [mehr]
Eine direkte Verschmelzung („Fusion“) von zwei GmbHs zu einer Genossenschaft ist nach deutschem Recht nicht möglich. Das Umwandlungsgesetz (UmwG) erlaubt zwar die Verschmelzung von Ka... [mehr]
Das Rubrum einer Klage gegen eine GmbH enthält die Bezeichnung des Gerichts, die Parteien mit vollständigen Namen und Anschriften sowie ggf. die gesetzlichen Vertreter der GmbH. Die Formulie... [mehr]
Das Stammkapital einer GmbH wird auf ein Geschäftskonto der Gesellschaft bei einer Bank eingezahlt. Dieses Konto wird in der Regel als sogenanntes "GmbH-Konto" geführt. Die Einzahl... [mehr]