Welche gesetzlichen Grundlagen gelten für Vereinsfusionen?

Antwort

Die gesetzlichen Grundlagen für die Fusion von Vereinen in Deutschland sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Umwandlungsgesetz (UmwG) geregelt. Hier sind die wesentlichen Schritte und rechtlichen Anforderungen: 1. **Beschluss der Mitgliederversammlung**: Beide Vereine müssen in ihren Mitgliederversammlungen einen Beschluss zur Fusion fassen. Dieser Beschluss erfordert in der Regel eine qualifizierte Mehrheit, die in der Satzung des jeweiligen Vereins festgelegt ist. 2. **Fusionsvertrag**: Die Vereine müssen einen Fusionsvertrag abschließen, der die Einzelheiten der Fusion regelt. Dieser Vertrag muss notariell beurkundet werden. 3. **Eintragung ins Vereinsregister**: Die Fusion muss beim zuständigen Vereinsregister angemeldet und eingetragen werden. Erst mit der Eintragung wird die Fusion rechtlich wirksam. 4. **Gläubigerschutz**: Die Gläubiger der beteiligten Vereine müssen über die Fusion informiert werden und haben das Recht, Sicherheiten zu verlangen. 5. **Steuerliche Aspekte**: Es können steuerliche Folgen entstehen, die im Vorfeld mit einem Steuerberater geklärt werden sollten. Weitere Details und spezifische Anforderungen können im Umwandlungsgesetz (§§ 99 ff. UmwG) nachgelesen werden: [Umwandlungsgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/umwg/). Es ist ratsam, bei der Planung und Durchführung einer Vereinsfusion rechtlichen Rat einzuholen, um alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Kategorie: Recht Tags: Vereinsrecht Fusion Gesetz
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