Dürfen Cousine und Cousin heiraten?

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Ja, in Deutschland dürfen Cousine und Cousin heiraten. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) verbietet die Ehe nur zwischen Verwandten in gerader Linie (z. B. Eltern und Kinder, Großeltern und Enkel) sowie zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern (§ 1307 BGB). Cousins und Cousinen sind Verwandte in der Seitenlinie und unterliegen diesem Eheverbot nicht. In vielen anderen Ländern Europas ist die Ehe zwischen Cousin und Cousine ebenfalls erlaubt, es gibt jedoch auch Staaten, in denen sie verboten oder eingeschränkt ist. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1307.html).

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