Wie ist das Gesetzgebungsverfahren für die KI-Verordnung?

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Das Gesetzgebungsverfahren der KI-Verordnung (Artificial Intelligence Act) in der Europäischen Union folgt dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, das in den EU-Verträgen festgelegt ist. Hier sind die Hauptschritte: 1. **Initiative der Europäischen Kommission**: Die Europäische Kommission erarbeitet einen Vorschlag für die KI-Verordnung. Dieser Vorschlag wird nach Konsultationen mit verschiedenen Interessengruppen und Experten erstellt. 2. **Erste Lesung im Europäischen Parlament und im Rat**: Der Vorschlag wird gleichzeitig dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union vorgelegt. Beide Institutionen prüfen den Vorschlag und können Änderungen vorschlagen. 3. **Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen**: Diese beiden beratenden Gremien geben ihre Stellungnahmen zum Vorschlag ab. 4. **Verhandlungen und Kompromisse**: Das Europäische Parlament und der Rat verhandeln über den Vorschlag und versuchen, sich auf einen gemeinsamen Text zu einigen. Dies kann mehrere Lesungen und Verhandlungsrunden umfassen. 5. **Annahme des Gesetzes**: Wenn das Europäische Parlament und der Rat sich auf einen gemeinsamen Text einigen, wird die Verordnung angenommen. Dies erfordert die Zustimmung beider Institutionen. 6. **Veröffentlichung und Inkrafttreten**: Die angenommene Verordnung wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt an dem darin festgelegten Datum in Kraft. Weitere Informationen zur KI-Verordnung und dem Gesetzgebungsverfahren findest du auf der offiziellen Website der Europäischen Union: [europa.eu](https://europa.eu/).

Kategorie: Recht Tags: Gesetzgebung KI Verordnung

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