Das Bundesverfassungsgericht wird oft als „Ersatzgesetzgeber“ bezeichnet, weil es in bestimmten Fällen durch seine Urteile Regelungslücken schließt oder dem Gesetzgeber kon... [mehr]
Falsch. - Das Versammlungsgesetz (VersG) regelt die Durchführung und den Schutz von Versammlungen und Aufzügen. - Es enthält keine spezifischen technischen Vorschriften zu Rettungswegen. - Regelungen zu Rettungswegen finden sich z. B. in der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) oder im Baurecht, nicht im Versammlungsgesetz.
Das Bundesverfassungsgericht wird oft als „Ersatzgesetzgeber“ bezeichnet, weil es in bestimmten Fällen durch seine Urteile Regelungslücken schließt oder dem Gesetzgeber kon... [mehr]