Wer ist der Urheber eines mit KI generierten Songs?

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Der Urheber eines mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) generierten Songs hängt davon ab, wie der Song entstanden ist und welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten. Grundsätzlich gilt im deutschen Urheberrecht: Urheber kann nur eine natürliche Person sein, also ein Mensch (§ 7 UrhG). Wird ein Song vollständig autonom von einer KI ohne menschliches Zutun generiert, gibt es nach aktueller Rechtslage keinen Urheber im Sinne des Urheberrechts, da die KI selbst keine Rechte erwerben kann. Hat jedoch ein Mensch die KI gezielt gesteuert, Vorgaben gemacht oder das Ergebnis kreativ bearbeitet, kann dieser Mensch als Urheber oder Miturheber gelten, sofern seine Leistung die sogenannte "Schöpfungshöhe" erreicht – also eine persönliche geistige Schöpfung darstellt. Zusammengefasst: - Vollständig KI-generiert ohne menschlichen Input: Kein Urheber im rechtlichen Sinne. - Mensch steuert, wählt aus oder bearbeitet kreativ: Der Mensch kann Urheber sein. Die genaue Bewertung ist oft einzelfallabhängig und die Rechtslage entwickelt sich weiter. Mehr Informationen findest du z.B. bei der [GEMA](https://www.gema.de/de/aktuelles/urheberrecht-und-kuenstliche-intelligenz/) oder beim [Deutschen Patent- und Markenamt](https://www.dpma.de/).

Kategorie: Recht Tags: KI Urheberrecht Musik

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