Gemeinfrei bedeutet, dass ein Werk (zum Beispiel ein Text, Bild, Musikstück oder Film) nicht mehr durch Urheberrechte geschützt ist. Das heißt, es darf von allen Menschen frei genutzt,... [mehr]
Der Urheber eines mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) generierten Songs hängt davon ab, wie der Song entstanden ist und welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten. Grundsätzlich gilt im deutschen Urheberrecht: Urheber kann nur eine natürliche Person sein, also ein Mensch (§ 7 UrhG). Wird ein Song vollständig autonom von einer KI ohne menschliches Zutun generiert, gibt es nach aktueller Rechtslage keinen Urheber im Sinne des Urheberrechts, da die KI selbst keine Rechte erwerben kann. Hat jedoch ein Mensch die KI gezielt gesteuert, Vorgaben gemacht oder das Ergebnis kreativ bearbeitet, kann dieser Mensch als Urheber oder Miturheber gelten, sofern seine Leistung die sogenannte "Schöpfungshöhe" erreicht – also eine persönliche geistige Schöpfung darstellt. Zusammengefasst: - Vollständig KI-generiert ohne menschlichen Input: Kein Urheber im rechtlichen Sinne. - Mensch steuert, wählt aus oder bearbeitet kreativ: Der Mensch kann Urheber sein. Die genaue Bewertung ist oft einzelfallabhängig und die Rechtslage entwickelt sich weiter. Mehr Informationen findest du z.B. bei der [GEMA](https://www.gema.de/de/aktuelles/urheberrecht-und-kuenstliche-intelligenz/) oder beim [Deutschen Patent- und Markenamt](https://www.dpma.de/).
Gemeinfrei bedeutet, dass ein Werk (zum Beispiel ein Text, Bild, Musikstück oder Film) nicht mehr durch Urheberrechte geschützt ist. Das heißt, es darf von allen Menschen frei genutzt,... [mehr]
Eine einheitliche, allgemeingültige rechtliche Definition des Begriffs „KI-Betreiber“ existiert bislang nicht in allen Rechtsordnungen. Im Kontext der geplanten EU-Verordnung übe... [mehr]