Ja, ein Unternehmen ist nach Art. 37 Abs. 7 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. Die... [mehr]
Im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wird der Begriff "geringe Menge" nicht explizit definiert. In der Regel bezieht sich dieser Begriff auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem überschaubaren Rahmen erfolgt und möglicherweise weniger strengen Anforderungen unterliegt. In der Praxis wird oft von einer "geringen Menge" gesprochen, wenn es um die Verarbeitung von Daten geht, die nicht in großem Umfang oder nicht systematisch erfolgt. Dies kann beispielsweise bei der Erhebung von Daten für interne Zwecke oder bei einmaligen, nicht wiederkehrenden Datenerhebungen der Fall sein. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass auch bei der Verarbeitung einer geringen Menge an Daten die Grundsätze des Datenschutzes, wie Zweckbindung, Datenminimierung und Transparenz, weiterhin gelten.
Ja, ein Unternehmen ist nach Art. 37 Abs. 7 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden. Die... [mehr]
Die Nutzung von GPS-Tracking in Firmenfahrzeugen ist in Deutschland datenschutzrechtlich streng geregelt. Grundsätzlich gilt: Das Überwachen von Mitarbeitern durch GPS-Ortung ist nur unter b... [mehr]
Nein, ein Unternehmen ist nicht verpflichtet, proaktiv Nachname oder Adresse eines Betroffenen zu ändern, wenn es von der Änderung keine Kenntnis hat. Die Pflicht zur Aktualisierung personen... [mehr]
Ob Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) für Röntgen- und Ultraschallgeräte Auftragsverarbeitungsbedingungen (AVV) nach Art. 28 DSGVO enthalten müssen, hängt davon ab, ob im R... [mehr]
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) müssen nicht zwingend eigene Datenschutzregelungen enthalten. Datenschutzrechtliche Informationen, insbesondere nach der Datenschutz-Grundverordnu... [mehr]