Welches Gericht ist zuständig, wenn Jörg klagen will, weil die Krankenkasse die Medikamente nicht übernimmt?

Antwort

In Deutschland ist für Streitigkeiten mit der Krankenkasse in der Regel das Sozialgericht zuständig. Jörg sollte seine Klage dort einreichen, da es sich um eine Angelegenheit des Sozialrechts handelt. Es ist ratsam, sich vorher rechtlich beraten zu lassen, um die Erfolgsaussichten und das weitere Vorgehen zu klären.

Kategorie: Recht Tags: Gericht Klage Krankenkasse
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