Müssen Krankenkassen Selbstständige jedes Jahr nach dem Einkommen fragen oder reicht eine Prüfung alle drei Jahre?

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**Nein: Für Selbständige gibt es keine starre Pflicht, dass die Krankenkasse jedes Jahr eine neue Einkommensbefragung durchführen muss. Entscheidend ist, dass die Beiträge auf Grundlage deiner tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit festgesetzt werden; ohne aktuelle Nachweise darf die Kasse aber den Höchstbeitrag ansetzen.** ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__240.html)) ## Was praktisch gilt Bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbständigen werden die Beiträge zunächst oft **vorläufig** festgesetzt und später mit dem **Einkommensteuerbescheid** endgültig abgerechnet. Maßgeblich ist also nicht ein fester Drei-Jahres-Rhythmus für eine „Befragung“, sondern ob der Kasse ein verwertbarer Einkommensnachweis für das jeweilige Beitragsjahr vorliegt. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__240.html)) Die oft genannten **drei Jahre** betreffen vor allem die Frist, innerhalb der ein Steuerbescheid noch für die endgültige Festsetzung bzw. Korrektur relevant sein kann. Das ist **keine Regel**, dass eine Einkommensabfrage nur alle drei Jahre reicht. ([aok.de](https://www.aok.de/pk/krankenkassenbeitraege/selbststaendige/)) ## Der wichtige Unterschied Wenn die Krankenkasse **aktuelle Nachweise anfordert**, musst du sie grundsätzlich vorlegen. Tust du das nicht, darf sie Beiträge bis zur **Beitragsbemessungsgrenze** zugrunde legen, also faktisch den Höchstbeitrag. Genau das ist die praktische Folge. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__240.html)) Anders gesagt: - **jährliche Abfrage möglich und üblich**, wenn für die Beitragsfestsetzung nötig - **drei Jahre** = eher **Nachreichungs-/Korrekturfrist**, nicht Ersatz für laufende Mitwirkung - **ohne Nachweis** droht **Höchstbeitrag** ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__240.html)) ## Klare Einordnung Wenn deine Kasse meint, sie brauche **jedes Jahr** Unterlagen zur Einkommensprüfung, ist das rechtlich grundsätzlich nachvollziehbar. Wenn du dagegen meinst, ein einmaliger Nachweis müsse dann drei Jahre „reichen“, ist diese Annahme in der Regel **zu kurz gegriffen**. Entscheidend ist immer, ob die Kasse für die konkrete Beitragsfestsetzung aktuelle und ausreichende Einkommensunterlagen verlangen darf. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__240.html))

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