2026 liegt die maßgebliche Grenze bei 6.450 Euro brutto im Monat bzw. 77.400 Euro im Jahr. Entscheidend ist aber: Diese Grenze spielt bei Ehegatten in der Familienversicherung so pauschal meist...
Wie wird das Einkommen nach § 10 Abs. 3 SGB V ermittelt, und werden Familienzuschläge abgezogen?
Antwort vom**Maßgeblich ist beim § 10 Abs. 3 SGB V nicht das „Nettoeinkommen“, sondern das sozialversicherungsrechtliche Gesamteinkommen im Sinne des § 16 SGB IV. Familienzuschläge werden dabei grundsätzlich nicht abgezogen, sondern zählen regelmäßig zum Einkommen mit.** ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html)) ## Wie das Einkommen ermittelt wird § 10 Abs. 3 SGB V fragt danach, ob der mit dem Kind verwandte Ehegatte oder Lebenspartner 1. **nicht gesetzlich krankenversichert** ist, 2. **regelmäßig** monatlich mehr als **1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze** verdient und 3. **regelmäßig mehr Gesamteinkommen** hat als das gesetzlich versicherte Mitglied. Bei Renten zählt der **Zahlbetrag**. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html)) „Gesamteinkommen“ ist gesetzlich definiert als die **Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts**; dazu gehören insbesondere Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen. Entscheidend ist also nicht einfach der Auszahlungsbetrag auf dem Konto, sondern die einkommensteuerrechtlich einzuordnenden Einkünfte. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__16.html)) ## Familienzuschläge: werden sie abgezogen Nein, **ein Familienzuschlag wird für diese Prüfung nicht als pauschaler Abzug behandelt**. Wenn der Zuschlag Teil der Besoldung oder Versorgung ist und damit als Einnahme zufließt, spricht das grundsätzlich dafür, dass er **in das Gesamteinkommen einfließt**. Einen besonderen Abzug für Familienzuschläge sieht § 10 Abs. 3 SGB V gerade nicht vor. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html)) Der wichtige Unterschied ist: **Kinderbezogene Entlastungen im Beitragsrecht** gibt es an anderer Stelle teilweise ausdrücklich. Für die Prüfung des **Ausschlusses der Familienversicherung nach § 10 Abs. 3 SGB V** steht aber allein das **Gesamteinkommen** im Vordergrund, nicht ein um Familienlasten bereinigtes Einkommen. Dass das Gesetz hier streng auf das Gesamteinkommen abstellt, ist die praktische Kernfolge. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html)) ## Praktische Konsequenz Für Beamte oder Versorgungsempfänger bedeutet das meist: **Grundgehalt bzw. Ruhegehalt plus Familienzuschlag** werden bei der Vergleichsprüfung eher zusammen betrachtet als getrennt, und der Familienzuschlag senkt das relevante Einkommen nicht. Gerade deshalb kann ein Familienzuschlag im Grenzbereich darüber entscheiden, dass die kostenlose Familienversicherung des Kindes ausscheidet. Diese Folge wird oft übersehen. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__16.html)) Wenn die Krankenkasse den Familienzuschlag dennoch falsch behandelt, ist der richtige Prüfpunkt nicht „Abzug ja oder nein?“, sondern **ob die konkrete Einnahme überhaupt zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuerrechts gehört und in welchem regelmäßigen Monatsbetrag sie anzusetzen ist**. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__16.html))
Verwandte Fragen
Werden Leistungen der Pflegekasse auf das Einkommen, auch auf Renten, angerechnet?
Leistungen der Pflegekasse gelten grundsätzlich nicht als Einkommen und werden deshalb auch nicht auf deine Rente angerechnet. Entscheidend ist der Unterschied zwischen Pflegeversicherungsleistu...
Müssen Krankenkassen Selbständige jährlich zur Einkommensprüfung befragen?
Bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbständigen dürfen Krankenkassen dein Arbeitseinkommen nicht beliebig „irgendwann später“ neu festsetzen; maßgeblich ist in de...
Müssen Krankenkassen Selbstständige jedes Jahr nach dem Einkommen fragen oder reicht eine Prüfung alle drei Jahre?
Nein: Für Selbständige gibt es keine starre Pflicht, dass die Krankenkasse jedes Jahr eine neue Einkommensbefragung durchführen muss. Entscheidend ist, dass die Beiträge auf Grundl...