Wie viel Zeit hat man nach dem ersten Geldeingang, um ein Gewerbe anzumelden?

Antwort

In Deutschland bist du verpflichtet, ein Gewerbe **vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit** beim zuständigen Gewerbeamt anzumelden (§ 14 GewO). Das bedeutet: Sobald du planst, eine selbstständige, auf Dauer angelegte und auf Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit auszuüben, musst du das Gewerbe anmelden – **spätestens mit Aufnahme der Tätigkeit**. Ein „erster Geldeingang“ ist dabei kein offizieller Stichtag. Rechtlich gesehen solltest du das Gewerbe **vor dem ersten Umsatz** angemeldet haben. Wenn du es versäumt hast, das Gewerbe rechtzeitig anzumelden, solltest du dies **so schnell wie möglich nachholen**. Eine verspätete Anmeldung kann ein Bußgeld nach sich ziehen, das je nach Gemeinde unterschiedlich hoch ausfallen kann. **Fazit:** Du solltest das Gewerbe **vor dem ersten Geldeingang** anmelden. Hast du bereits Einnahmen erzielt, melde das Gewerbe umgehend nach und informiere das Gewerbeamt über den tatsächlichen Tätigkeitsbeginn. Weitere Informationen findest du z.B. auf den Seiten des [Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz](https://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Formalitaeten/Gewerbeanmeldung/inhalt.html).

Kategorie: Recht Tags: Gewerbe Anmeldung Frist
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