In Deutschland bist du verpflichtet, ein Gewerbe **vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit** beim zuständigen Gewerbeamt anzumelden (§ 14 GewO). Das bedeutet: Sobald du planst, eine selbs... [mehr]
Ja, du darfst grundsätzlich einen Online-Flohmarkt betreiben, allerdings gibt es einige rechtliche Aspekte zu beachten: 1. **Gewerblichkeit**: Wenn du regelmäßig und in größerem Umfang Waren verkaufst, kann das als gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden. Dann musst du ein Gewerbe anmelden und entsprechende steuerliche Pflichten erfüllen. 2. **Privatverkauf**: Einzelne Verkäufe aus dem eigenen Haushalt gelten in der Regel als Privatverkauf und sind erlaubt. Hierbei musst du keine Gewährleistung geben, solltest dies aber im Angebot klarstellen. 3. **Plattformen und eigene Website**: Wenn du einen eigenen Online-Flohmarkt (z.B. eine Website) betreibst, musst du die gesetzlichen Vorgaben wie Impressumspflicht, Datenschutz (DSGVO) und ggf. Widerrufsrecht beachten. 4. **Steuern**: Einnahmen aus Verkäufen können steuerpflichtig sein, insbesondere bei gewerblichem Handel. 5. **Verbotene Waren**: Der Verkauf bestimmter Waren (z.B. Waffen, gefälschte Markenprodukte) ist verboten. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [IHK](https://www.ihk.de/) oder dem [Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz](https://www.bmwk.de/). Es empfiehlt sich, dich vorab bei deinem zuständigen Gewerbeamt oder einem Steuerberater zu informieren, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
In Deutschland bist du verpflichtet, ein Gewerbe **vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit** beim zuständigen Gewerbeamt anzumelden (§ 14 GewO). Das bedeutet: Sobald du planst, eine selbs... [mehr]