Nein, in der Regel gibt es keine allgemeine gesetzliche Frist von 3 Tagen, um Widerspruch gegen eine Kündigung einzulegen. Die Fristen hängen davon ab, um welche Art von Kündigung es si... [mehr]
Wenn im Vertrag eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende vereinbart ist und die Kündigung am 05.09. ausgesprochen wird, gilt Folgendes: - Die Kündigung muss spätestens vier Wochen vor dem Monatsende beim Vertragspartner eingehen. - Vier Wochen entsprechen 28 Tagen. Rechnung: - Monatsende ist der 30.09. - 30.09. minus 28 Tage = 02.09. Da die Kündigung am 05.09. zugeht, ist die Frist für das Monatsende September bereits abgelaufen. Die Kündigung wirkt daher zum nächsten Monatsende, also zum 31.10. **Antwort:** Die Kündigung vom 05.09. wird zum 31.10. wirksam.
Nein, in der Regel gibt es keine allgemeine gesetzliche Frist von 3 Tagen, um Widerspruch gegen eine Kündigung einzulegen. Die Fristen hängen davon ab, um welche Art von Kündigung es si... [mehr]
Die Frist zur Anzeige eines Hundebisses bei der Gemeinde ist in Deutschland nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern hängt vom jeweiligen Landesrecht bzw. von den kommunalen Vorschriften ab. In... [mehr]
Das Widerrufsrecht für Privatpersonen (Verbraucher) beträgt in Deutschland in der Regel 14 Tage. Diese Frist gilt insbesondere bei sogenannten Fernabsatzverträgen, also Verträgen,... [mehr]
Das gesetzliche Widerrufsrecht gilt in Deutschland grundsätzlich nur für sogenannte Fernabsatzverträge, also z. B. Online-Käufe, Telefonbestellungen oder Haustürgeschäfte... [mehr]
Ein Handelsvertretervertrag, der eine feste Laufzeit mit der Möglichkeit zur Kündigung „zur Jahresmitte und zum Jahresende mit einer Frist von 3 Monaten“ vorsieht, kann grunds&au... [mehr]
Nein, ein Handelsvertreter kann in diesem Fall **nicht** zum Quartalsende kündigen, wenn im Vertrag ausdrücklich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten **zum Halbjahres- und Jahresende** ve... [mehr]