Zu wann erfolgt die Kündigung bei einer Frist von vier Wochen zum Monatsende, wenn die Kündigung am 05.09. ausgesprochen wurde?

Antwort

Wenn im Vertrag eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende vereinbart ist und die Kündigung am 05.09. ausgesprochen wird, gilt Folgendes: - Die Kündigung muss spätestens vier Wochen vor dem Monatsende beim Vertragspartner eingehen. - Vier Wochen entsprechen 28 Tagen. Rechnung: - Monatsende ist der 30.09. - 30.09. minus 28 Tage = 02.09. Da die Kündigung am 05.09. zugeht, ist die Frist für das Monatsende September bereits abgelaufen. Die Kündigung wirkt daher zum nächsten Monatsende, also zum 31.10. **Antwort:** Die Kündigung vom 05.09. wird zum 31.10. wirksam.

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