Was heißt: Die Frist beträgt drei Monate zum Ende des Monats?

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Die Formulierung „Die Frist beträgt drei Monate zum Ende des Monats“ bedeutet, dass eine Kündigung oder eine andere Frist genau drei Monate vor dem Ende eines Monats ausgesprochen werden muss, damit sie zum Monatsende wirksam wird. Beispiel: Wenn du am 15. März kündigst, läuft die Frist bis zum 30. Juni. Die Kündigung wird also zum 30. Juni wirksam, weil zwischen dem 31. März (Ende des Monats, in dem gekündigt wurde) und dem 30. Juni genau drei Monate liegen. Wichtig: Die Frist beginnt immer am Ende des Monats, in dem die Erklärung (z. B. Kündigung) zugeht, und endet nach drei Monaten am letzten Tag des entsprechenden Monats. Weitere Informationen findest du z. B. hier: https://www.arbeitsrecht.de/ratgeber/arbeitsrecht/kuendigung/kuendigungsfristen-im-arbeitsrecht.php

Kategorie: Recht Tags: Frist Monate Kündigung

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