Was sind Fernabsatzverträge nach BGB § 312b?

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Fernabsatzverträge sind Verträge, bei denen der Unternehmer und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden. Fernkommunikationsmittel sind alle Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags eingesetzt werden können, ohne dass die Vertragsparteien gleichzeitig körperlich anwesend sind, wie z.B. Briefe, Telefonanrufe, E-Mails oder Online-Bestellformulare. Der § 312b des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) definiert Fernabsatzverträge und regelt die besonderen Informationspflichten des Unternehmers sowie das Widerrufsrecht des Verbrauchers bei solchen Verträgen. Ziel dieser Regelungen ist es, den Verbraucher zu schützen, da er bei Fernabsatzverträgen keine Möglichkeit hat, die Ware vor dem Kauf zu prüfen oder den Unternehmer persönlich zu treffen.

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