Menschen darfst du praktisch nie folgenlos „bloßstellen“: Sobald eine Person erkennbar herabgesetzt, vorgeführt oder an den Pranger gestellt wird, kollidiert das schnell mit ihr...
Worum ging es im Fall Az. VI ZR 139/18?
Antwort vomIm Fall Az. VI ZR 139/18 des Bundesgerichtshofs (BGH) ging es um die Frage der Haftung von Bewertungsportalen für unwahre Tatsachenbehauptungen in Nutzerbewertungen. Konkret wurde entschieden, dass ein Bewertungsportal für die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen haftet, wenn es nach einer entsprechenden Beanstandung durch den Betroffenen keine ausreichenden Maßnahmen zur Überprüfung und gegebenenfalls Entfernung der Bewertung ergreift. Der Fall betraf eine Ärztin, die auf einem Bewertungsportal negativ bewertet wurde. Sie forderte das Portal auf, die Bewertung zu entfernen, da sie unwahre Tatsachenbehauptungen enthalte. Das Portal unternahm jedoch keine ausreichenden Schritte zur Überprüfung der Behauptungen. Der BGH entschied, dass das Portal in solchen Fällen haftet, wenn es seiner Prüfpflicht nicht nachkommt. Weitere Informationen zum Urteil findest du auf der Website des Bundesgerichtshofs: [BGH Urteil VI ZR 139/18](https://www.bundesgerichtshof.de).