**Strafmündigkeit** bedeutet, dass eine Person für eine Straftat **strafrechtlich verantwortlich** gemacht werden kann – also grundsätzlich **strafrechtlich verfolgt und bestraft*...
§ 123 StGB (Strafgesetzbuch) behandelt den Hausfriedensbruch. Dieser Paragraph besagt, dass es strafbar ist, in die Wohnung oder in andere geschützte Räume eines anderen ohne dessen Einwilligung einzudringen oder sich dort aufzuhalten. Der Schutz des Hausfriedens ist wichtig, um die Privatsphäre und die Unverletzlichkeit des eigenen Wohnraums zu gewährleisten. Der Tatbestand wird erfüllt, wenn jemand unbefugt in einen Raum gelangt, der nicht für die Öffentlichkeit zugänglich ist, oder wenn er sich dort trotz Aufforderung, den Ort zu verlassen, nicht entfernt. Die Strafe für Hausfriedensbruch kann Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr umfassen. In bestimmten Fällen, wie etwa bei einem gewaltsamen Eindringen, können die Strafen höher ausfallen.
**Strafmündigkeit** bedeutet, dass eine Person für eine Straftat **strafrechtlich verantwortlich** gemacht werden kann – also grundsätzlich **strafrechtlich verfolgt und bestraft*...
Ja, das ist korrekt. Die Weitergabe interner Informationen („Interne Interna“) an verfahrensexterne Dritte kann in Deutschland strafrechtlich als Verletzung von Dienstgeheimnissen (§...
Das bewusste Vorenthalten von Gerichtsunterlagen wie dem Geschäftsverteilungsplan (GVP) oder Protokollen kann unter bestimmten Umständen den Tatbestand der Urkundenunterdrückung gem&aum...
Die Bezeichnung „du Hund“ kann in Deutschland grundsätzlich als Beleidigung im Sinne des § 185 Strafgesetzbuch (StGB) gewertet werden. Ob tatsächlich eine strafbare Beleidig...
Notwehr ist in Deutschland im Strafgesetzbuch (§ 32 StGB) geregelt. Sie ist erlaubt, solange eine gegenwärtige, rechtswidrige Angriffssituation besteht. Das bedeutet: **Zeitlicher Rahmen de...
Beleidigungen sind abwertende, verletzende oder herabwürdigende Äußerungen über eine Person oder Gruppe. Sie können mündlich, schriftlich oder durch Gesten erfolgen und...