Erläutere 123 StGB Hausfriedensbruch.

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§ 123 StGB (Strafgesetzbuch) behandelt den Hausfriedensbruch. Dieser Paragraph besagt, dass es strafbar ist, in die Wohnung oder in andere geschützte Räume eines anderen ohne dessen Einwilligung einzudringen oder sich dort aufzuhalten. Der Schutz des Hausfriedens ist wichtig, um die Privatsphäre und die Unverletzlichkeit des eigenen Wohnraums zu gewährleisten. Der Tatbestand wird erfüllt, wenn jemand unbefugt in einen Raum gelangt, der nicht für die Öffentlichkeit zugänglich ist, oder wenn er sich dort trotz Aufforderung, den Ort zu verlassen, nicht entfernt. Die Strafe für Hausfriedensbruch kann Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr umfassen. In bestimmten Fällen, wie etwa bei einem gewaltsamen Eindringen, können die Strafen höher ausfallen.

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