Entlastungsgründe für den Ausschluss der Gefährdungshaftung im Straßenverkehrsgesetz

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Im Straßenverkehrsgesetz (StVG) gibt es bestimmte Entlastungsgründe, die einen Ausschluss der Gefährdungshaftung rechtfertigen können. Diese sind: 1. **Höhere Gewalt**: Wenn ein unvorhersehbares und unabwendbares Ereignis eintritt, das die Gefährdung verursacht, kann dies zur Entlastung führen. 2. **Eigenes Verschulden des Geschädigten**: Wenn der Geschädigte selbst zur Entstehung des Schadens beigetragen hat, kann dies die Haftung des Fahrzeughalters ausschließen oder mindern. 3. **Unzureichende Betriebsgefahr**: Wenn die Betriebsgefahr des Fahrzeugs im konkreten Fall als gering eingeschätzt wird, kann dies ebenfalls zu einer Entlastung führen. 4. **Verstoß gegen Verkehrsregeln durch den Geschädigten**: Wenn der Geschädigte gegen Verkehrsregeln verstoßen hat, kann dies die Haftung des Fahrzeughalters ausschließen. Diese Entlastungsgründe müssen im Einzelfall geprüft werden, um festzustellen, ob sie tatsächlich zur Anwendung kommen.

Kategorie: Recht Tags: Haftung Verkehr Gesetz

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