Darf mein Arbeitgeber gemäß § 622 Abs. 2 BGB meine Kündigung verlängern?

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Nach § 622 Abs. 2 BGB kann die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer, die länger als zwei Jahre im Unternehmen beschäftigt sind, bis zu sieben Monate betragen. Der Arbeitgeber kann jedoch die Kündigungsfrist nicht einseitig verlängern. Die Kündigungsfristen sind gesetzlich geregelt, und eine Verlängerung durch den Arbeitgeber ist nur möglich, wenn dies im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Ansonsten bleibt die gesetzliche Regelung maßgeblich.

Kategorie: Recht Tags: Kündigung Arbeitgeber BGB

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