Ist das Basteln von Chef-Voodoo-Puppen strafbar?

Antwort

Das Basteln von sogenannten "Voodoo-Puppen" ist in Deutschland grundsätzlich nicht strafbar, solange damit keine Straftat verbunden ist. Das reine Herstellen oder Besitzen einer solchen Puppe – auch wenn sie eine bestimmte Person darstellen soll, wie z. B. den Chef – ist also nicht verboten. Strafbar kann es jedoch werden, wenn damit andere Straftatbestände erfüllt werden, zum Beispiel: - **Beleidigung (§ 185 StGB):** Wenn die Puppe öffentlich zur Schau gestellt oder in beleidigender Weise verwendet wird. - **Bedrohung (§ 241 StGB):** Wenn jemand dem Chef damit konkret droht oder ihn einschüchtert. - **Verleumdung oder üble Nachrede (§§ 186, 187 StGB):** Wenn falsche Tatsachen über die Person verbreitet werden. Das bloße Basteln und private Aufbewahren ist aber nicht strafbar. Entscheidend ist immer, was mit der Puppe gemacht wird und ob dadurch Rechte anderer verletzt werden.

Kategorie: Recht Tags: Voodoo Strafrecht Chef
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