Eine ungerechtfertigte Bereicherung nach § 812 BGB ist grundsätzlich **nicht strafbar**. § 812 BGB regelt das sogenannte Bereicherungsrecht im Zivilrecht. Es geht darum, dass jemand e... [mehr]
Der Paragraph 346 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt die Wirkungen des Rücktritts, insbesondere die Rückgewähr empfangener Leistungen und die Herausgabe gezogener Nutzungen. Der Paragraph 634 Absatz 3 Satz 1 BGB verweist auf die Rechte des Käufers bei Mängeln, insbesondere auf die Möglichkeit des Rücktritts, der Minderung und des Schadensersatzes. Der Paragraph 636 BGB behandelt die Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Nacherfüllung, wenn besondere Umstände vorliegen. Der Paragraph 323 BGB regelt den Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung. Der Paragraph 326 Absatz 5 BGB behandelt die Befreiung von der Gegenleistungspflicht und das Rücktrittsrecht, wenn die Leistung unmöglich wird. Zusammengefasst ergibt sich aus diesen Paragraphen, dass ein Käufer unter bestimmten Umständen, insbesondere bei Mängeln und nach erfolgloser Fristsetzung zur Nacherfüllung, vom Vertrag zurücktreten kann und die empfangenen Leistungen zurückgewähren muss.
Eine ungerechtfertigte Bereicherung nach § 812 BGB ist grundsätzlich **nicht strafbar**. § 812 BGB regelt das sogenannte Bereicherungsrecht im Zivilrecht. Es geht darum, dass jemand e... [mehr]
Wenn in einem Erbvertrag kein Rücktrittsrecht ausdrücklich vorbehalten wird, bedeutet das, dass die Ehegatten (oder Vertragspartner) grundsätzlich **nicht** einseitig vom Erbvertrag zur... [mehr]
Ja, das ist richtig. Seit der Umsetzung der EU-Richtlinie über digitale Inhalte und Dienstleistungen (Richtlinie (EU) 2019/770) in deutsches Recht durch die BGB-Reform zum 1. Januar 2022 ist das... [mehr]
Die Formulierung „Die Gefahr des Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht heute auf den Eigentümer über“ bezieht sich auf die sogenannte Gefahrtragung, also dara... [mehr]
§ 1415 BGB regelt das sogenannte "Verwaltungs- und Verfügungsrecht beim Miteigentum" im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Der genaue Wortlaut lautet: **§ 1415 BGB... [mehr]
§ 1603 BGB regelt die Leistungsfähigkeit beim Unterhalt. Der Paragraph besagt, dass eine Person nur insoweit zum Unterhalt verpflichtet ist, als sie dazu in der Lage ist, ohne den eigenen an... [mehr]
§ 1613 BGB regelt im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) den sogenannten "Rückwirkenden Unterhalt" im Unterhaltsrecht. Die Vorschrift ist besonders im Zusammenhang mit Kin... [mehr]
Die §§ 1570 ff. BGB regeln den sogenannten nachehelichen Unterhalt im deutschen Familienrecht. Sie bestimmen, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang ein geschiedener Ehegatte vo... [mehr]